Bauleitplanung der Stadt Neustadt a. d. Aisch - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 - Sondergebiet "REWE-Markt Markgrafenstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Marktgemeinderat, 03.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 27. Marktgemeinderat 03.03.2023 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Stadt Neustadt a. d. Aisch hat beschlossen, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bau eines REWE-Marktes aufgestellt werden soll. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der ehemaligen Firma Ziegler an der B 470.
Der REWE soll eine Verkaufsfläche von 1.950 m² haben und zusätzlich noch 50 m² für eine Bäckerei und 60 m² für ein Café bieten.
Zu diesem Zweck soll ein sogenanntes Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel ausgewiesen werden. Der Plan liegt in der Anlage bei.
Aus Sicht der Verwaltung dürfte das Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Markt Erlbach haben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen der Stadt Neustadt a. d. Aisch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen der Stadt Neustadt a. d. Aisch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2023 15:22 Uhr