Geplante Errichtung von Windkraftanlagen im Schußbachwald
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Marktgemeinderat, 03.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Windsheim ist Eigentümer großer Waldflächen im Schußbachwald, der in unserem Gemeindegebiet liegt. Die Stadt Bad Windsheim möchte als Grundstückseigentümer die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Bereich ermöglichen und bittet daher den Markt Markt Erlbach als zuständige Gemeinde um Unterstützung für dieses Ansinnen.
Durch die verschiedenen Gesetzesänderungen zur Unterstützung der Windkraft ist es inzwischen nicht mehr erforderlich, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan für Windkraftanlagen erstellt werden muss. Die einzige planungsrechtliche Voraussetzung ist die Änderung des Regionalplanes für diesen Bereich.
Da die Marktgemeinde von einer Energieeinspeisung aus Windkraftanlagen und auch über die Gewerbesteuer profitieren kann und die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zur Wohnbebauung unproblematisch möglich ist, sollte das Anliegen der Stadt Bad Windsheim aus Sicht der Verwaltung unterstützt werden.
Beschlussvorschlag
Die Marktgemeinde begrüßt den Vorschlag der Stadt Bad Windsheim zur Errichtung von Windkraftanlagen im Schußbachwald. Die betreffenden Flächen sollen im Regionalplan als Windkraftflächen ausgewiesen werden.
Beschluss
Die Marktgemeinde begrüßt den Vorschlag der Stadt Bad Windsheim zur Errichtung von Windkraftanlagen im Schußbachwald. Die betreffenden Flächen sollen im Regionalplan als Windkraftflächen ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 24.04.2023 15:22 Uhr