Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Errichtung eines Familienstützpunktes


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Marktgemeinderat, 03.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 27. Marktgemeinderat 03.03.2023 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim richtet  in seinem Bereich vier Familienstützpunkte ein. Diese sind ein Instrument aus dem „Förderprogramm zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Die vier Standorte sind Diespeck, Emskirchen, Illesheim und Uffenheim.

Der Familienstützpunkt ist eine wohnortnahe Anlauf- und Kontaktstelle, die den Eltern in vielfältigen Lebens- und Bedarfslagen den Zugang zu den Angeboten der Familienbildung bietet und gleichzeitig Treffpunkt sein soll. Im Familienstützpunkt werden Eltern beraten und auch an passende Beratungsstellen weitervermittelt. 

Seitens der Verwaltung wird dieses Projekt sehr begrüßt und es wird empfohlen, sich dem Familienstützpunkt in Emskirchen anzugliedern. Neben dem Markt Markt Erlbach werden sich auch die Gemeinde Hagenbüchach, der Markt Neuhof a. d. Zenn, die Gemeinde Trautskirchen und die Gemeinde Wilhelmsdorf anschließen.
Träger des Stützpunktes ist der Verein für evangelische Gemeindepflege e. V. aus Emskirchen.
Erfreulicherweise werden Veranstaltungen und Informationsangebote auch in den beteiligten Gemeinden durchgeführt.

Für die Kostenverteilung muss zwischen den beteiligten Kommunen eine Zweckvereinbarung abgeschlossen werden. Ein Entwurf dieser ist im RIS hinterlegt.
Der Anteil für den Markt Markt Erlbach an den nicht gedeckten Personalkosten beläuft sich auf derzeit 1.450,00 Euro pro Jahr.

Klaus Adelhardt findet den Familienstützpunkt eine gute Sache, bemängelt aber, dass die Konditionen bereits im Vorfeld mehr oder weniger beschlossen wurden.
Dr. Birgit Kreß bejaht dies und erklärt, dass zunächst keine Kosten angedacht waren.

Beschlussvorschlag

1. Der Markt Markt Erlbach schließt sich dem Familienstützpunkt in Emskirchen an und beteiligt sich an den nicht gedeckten Personalkosten.
2. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die finale Version der Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Markt Markt Erlbach schließt sich dem Familienstützpunkt in Emskirchen an und beteiligt sich an den nicht gedeckten Personalkosten.
2. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die finale Version der Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.04.2023 15:22 Uhr