Novellierung der Zweckvereinbarung zum Datenschutz mit dem Landkreis


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Marktgemeinderat, 03.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 27. Marktgemeinderat 03.03.2023 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 01.03.2019 wurde dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt bezüglich des Datenschutzes zugestimmt.
Diese Zweckvereinbarung wurde zwischenzeitlich an einigen Stellen novelliert, was einen erneuten Beschluss aller beteiligten Kommunen erfordert.
Die Änderungen sind überwiegend redaktioneller Art (Beitritt von Zweckverbänden mit Antragserfordernis, Haftungsfreistellung, Laufzeit), beziehen sich jedoch auch auf die Verteilung der Kosten.
Bisher wurden die Kosten zu 50 Prozent vom Landkreis und zu 50 Prozent von den Kommunen je anteilig nach Einwohnerzahl getragen.
In der neuen Fassung werden zunächst 30 Prozent der Kosten pauschal auf die Kommunen umgelegt, anschließend trägt der Landkreis 50 Prozent. Die übrigen Kosten werden dann wieder anteilig an die Kommunen ja nach Einwohnerzahl verrechnet.
Letztendlich ergeben sich für die Gemeinden kaum nennenswerte Änderungen bei den anteiligen Kosten.
Die Kosten für den Markt Markt Erlbach werden sich auf ca. 5.500 Euro pro Jahr belaufen.

Steffen Bien merkt an, dass solche Angelegenheiten eigentlich mit der Kreisumlage abgegolten sein sollten.

Volker Rudolph und Werner Stieglitz sind unisono der Meinung, dass diese Variante immer noch günstiger ist als selbst einen Datenschutzbeauftragen zu bestellen oder diese Tätigkeit selbst zu vergeben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Novellierung der Zweckvereinbarung zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Novellierung der Zweckvereinbarung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.04.2023 15:22 Uhr