Wassergebühren Wasserversorgung Linden - Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Marktgemeinderat, 31.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 03.03.2023 stellte der Sachverständige vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband die Gebührenkalkulation der Wasserversorgung Linden für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026 vor. Bei der Gebührenkalkulation wurden Zukunftsinvestitionen für die Leitungsverbesserung in Höhe von 530.000 Euro und ein jährlicher Durchschnittsgebührenaufwand in Höhe von rund 100.000 Euro berücksichtigt.
Das Anlagevermögen wird linear abgeschrieben und mit einem Zinssatz nach der Halbwertmethode berechnet. Der Sachverständige sprach sich dafür aus, den aktuellen Zinssatz von 3,00 % p.a. auf 1,75 % p.a. zu senken, da durch die Senkung dennoch die etwaigen Fremdkapitalzinsen aufgefangen werden können.
Der jährliche Wassermengenverbrauch wurde mit 33.000 cbm prognostiziert.
Da der gebührenfähige Aufwand auf Grundgebühr und Leistungsgebühr verteilt wird, gilt noch zu beschließen, in welcher Höhe die Grundgebühr ausfallen soll. Es wurden zwei Möglichkeiten dargestellt:

Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
bisher
neu
bis 4,0 cbm/h
24,00 €/a
48,00 €/a
bis 10,0 cbm/h
42,00 €/a
84,00 €/a

Bei gleichbleibender Grundgebühr beläuft sich die neue Leistungsgebühr auf 2,84 €/cbm. Bei erhöhter Grundgebühr auf 48,00 € p.a. beläuft sich die neue Leistungsgebühr auf
2,64 €/cbm.
Dementsprechend ist auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe-satzung für die Ortsteile wie in der Anlage ersichtlich anzupassen. Hierfür wurden zwei Entwürfe eingepflegt. 

Grundsätzlich ist das Für und Wider abzuwägen. Sollte die Grundgebühr mit angehoben werden, betrifft es jeden Haushalt. Hier wird ein Großteil des gebührenfähigen Aufwands gleich verteilt. Bei alleiniger Erhöhung der Leistungsgebühr auf 2,84 €/cbm verteilen sich die anzunehmenden Kosten auf die Haushalte, welche auch einen tatsächlichen Mehrverbrauch haben (mehr Personen pro Haushalt, Gastronomie, Gewerbebetrieb, etc.).

Beschlussvorschlag

1. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.
2. Der Festsetzung des Zinssatzes in dieser Zeit auf 1,75 Prozent wird zugestimmt.
3. Der Marktgemeinderat beschließt eine Gebührenerhöhung auf 2,64 €/cbm sowie eine Grundgebühr in Höhe von 48,00 €/a bei einem Dauerdurchfluss bis 4 cbm/h und eine Grundgebühr in Höhe von 84,00 €/a bei einem Dauerdurchfluss bis 10 cbm/h rückwirkend zum 01.01.2023.
4. Die vorgelegte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung wird beschlossen.

Beschluss

1. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.
2. Der Festsetzung des Zinssatzes in dieser Zeit auf 1,75 Prozent wird zugestimmt.
3. Der Marktgemeinderat beschließt eine Gebührenerhöhung auf 2,64 €/cbm sowie eine Grundgebühr in Höhe von 48,00 €/a bei einem Dauerdurchfluss bis 4 cbm/h und eine Grundgebühr in Höhe von 84,00 €/a bei einem Dauerdurchfluss bis 10 cbm/h rückwirkend zum 01.01.2023.
4. Die vorgelegte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2023 13:06 Uhr