Entwässerungsgebühren der gemeindlichen Abwasseranlagen - Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Marktgemeinderat, 31.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Entwässerungsgebühren unserer sechs gemeindlichen Anlagen wurden ebenfalls durch den BKPV für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026 kalkuliert. Ausnahme hiervon ist die Abwasseranlage Altselingsbach/Altziegenrück, welche einen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 hat. Bei der Gebührenkalkulation wurde u.a. als Zukunftsinvestition der Neubau der Kläranlage Linden mit 1,2 Mio. Euro eingeplant.
Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG sind Überdeckungen aus vergangenen Kalkulationszeiträumen auszugleichen; der BKPV führte auch die Nachkalkulationen der letzten vier Jahre durch und es ergaben sich bei der Abwasseranlage Altselingsbach/Altziegenrück eine Überdeckung in Höhe von 10.590 Euro. Bei der Abwasseranlage Losaurach waren es 6.880 Euro und bei der Abwasseranlage Wilhelmsgreuth waren es 8.394 Euro. Diese wurden im Rahmen der Neukalkulation mitberücksichtigt. 
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten wurde bei der Abwasseranlage Linden als Alternativrechnung ein Verbesserungsbeitrag in Höhe von 600.000 Euro als Auflösungsbetrag zur Abschreibung mitberücksichtigt. Beim kalkulatorischen Zinssatz sprach sich der Sachverständige, wie bei der WV Linden auch, für eine Senkung des Zinssatzes auf 1,75 % aus. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten variieren je Anlage, ebenso die Einleitungsmenge. 

Bei allen gemeindlichen Abwasseranlagen wird bislang keine Grundgebühr nach Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG erhoben. Aufgrund dessen ergeben sich folgende Leistungsgebühren:

Einrichtung
Bisherige Gebühr
Neue Gebühr
AWA Altselingsbach- Altziegenrück
3,90 Euro/m³
3,90 Euro/m³
AWA Hagenhofen
3,30 Euro/m³
3,30 Euro/m³
AWA Jobstgreuth
2,95 Euro/m³
3,90 Euro/m³
AWA Losaurach
3,90 Euro/m³
4,75 Euro/m³
AWA Wilhelmsgreuth
5,02 Euro/m³
2,73 Euro/m³
 
Bei der Abwasseranlage Linden (bisher 1,20 Euro/m³) stehen sich folgende Möglichkeiten gegenüber:


Vollständige Gebührenfinanzierung des Kläranlagenneubaus:
3,83 Euro/m³ 
 
Mischfinanzierung des Kläranlagenneubaus (50 % über Verbesserungsbeitrag):
3,05 Euro/m³

In der Bürgerversammlung Linden vom 15.03.2023, in welcher das Thema Gebührenerhöhung aufgrund des Kläranlagenneubaus angesprochen wurde, ist ein Stimmungsbild hinsichtlich der zwei verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten abgefragt worden. Die Bürger sprachen sich nahezu komplett (67:3) für die Gebührenfinanzierung aus.

Entsprechend der Beschlüsse über die Gebührenfestsetzungen sind auch die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Ortsteils Wilhelmsgreuth anzupassen. Hierfür wurden zwei Varianten für die Änderungssatzung der BGS/EWS des Marktes Markt Erlbach und eine Änderungssatzung für die Abwasseranlage Wilhelmsgreuth hinterlegt.

Beschlussvorschlag

1. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 für die Abwasseranlagen Hagenhofen, Jobstgreuth, Linden, Losaurach und Wilhelmsgreuth wird zugestimmt.
2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 für die Abwasseranlagen Altselingsbach-Altziegenrück wird zugestimmt.
3. Der Festsetzung des Zinssatzes in dieser Zeit auf 1,75 Prozent wird zugestimmt.
4. Der Marktgemeinderat stimmt der Gebührenerhöhung aller Abwasseranlagen wie vom BKPV vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2023 zu.
5. Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach in vorgelegter Form mit vollständiger Gebührenfinanzierung wird beschlossen.
6. Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach für die Entwässerungseinrichtung im Gemeindeteil Wilhelmsgreuth wird in vorgelegter Form beschlossen.

Beschluss

1. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 für die Abwasseranlagen Hagenhofen, Jobstgreuth, Linden, Losaurach und Wilhelmsgreuth wird zugestimmt.
2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 für die Abwasseranlagen Altselingsbach-Altziegenrück wird zugestimmt.
3. Der Festsetzung des Zinssatzes in dieser Zeit auf 1,75 Prozent wird zugestimmt.
4. Der Marktgemeinderat stimmt der Gebührenerhöhung aller Abwasseranlagen wie vom BKPV vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2023 zu.
5. Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach in vorgelegter Form mit vollständiger Gebührenfinanzierung wird beschlossen.
6. Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach für die Entwässerungseinrichtung im Gemeindeteil Wilhelmsgreuth wird in vorgelegter Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2023 13:06 Uhr