Bauantrag für einen Anbau und Dachgeschossumbau in der Hochstraße Linden
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Marktgemeinderat, 31.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Anwesen Hochstraße 15 in Linden wurde vor einiger Zeit verkauft und der neue Eigentümer plant mehrere Umbauten. Zum einen möchte er einen erdgeschossigen Anbau im nordöstlichen Teil errichten. Dann plant er den Ausbau des Dachgeschosses inkl. Gaube an der Nordseite und er möchte einen Carport an der Straße errichten.
Die geplanten Baumaßnahmen widersprechen allerdings dem Bebauungsplan hinsichtlich folgender Punkte:
1. Der Anbau überschreitet die Baugrenze um ca. 2,70 m, der Carport um ca. 2,00 m.
2. Garagen und Nebengebäude sind in einem Baukörper zusammenzufassen und in Massivbauweise zu errichten – der Carport wird in Holzbauweise und separat errichtet.
3. Dacherker, Dachgauben und Dachaufbauten sind unzulässig – hier geplant ist der Bau einer 4,07 m breiten Dachgaube auf der Nordseite
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es für jede der oben genannten Befreiungen bereits mehrere Präzedenzfälle. Nachdem insbesondere auch die Gaube und auch der Anbau von der Straße aus nicht zu sehen sind und die Überschreitungen in dem Rahmen liegen, der bereits bei anderen Bauvorhaben genehmigt wurde, kann aus Sicht der Verwaltung das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und den Befreiungen erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau und Dachgeschossumbau auf dem Flurstück 357/6, Gemarkung Linden, sowie zu den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau und Dachgeschossumbau auf dem Flurstück 357/6, Gemarkung Linden, sowie zu den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.05.2023 13:06 Uhr