Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Wilhelmsgreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Marktgemeinderat, 31.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am westlichen Rand des Ortsteiles Wilhelmsgreuth soll ein weiteres Wohngebäude errichtet werden. Die Fläche war ursprünglich mit einer Scheune bebaut. Die Scheune wurde vor einigen Jahren abgebrochen und die Fläche wurde geteilt und verkauft.
Die neuen Eigentümer möchten nun ein Wohnhaus mit I+D darauf errichten. Der Lageplan dazu liegt in der Anlage bei. Die Bauunterlagen können in der Sitzung eingesehen werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Daher ist es zulässig, wenn es sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und wenn die Erschließung gesichert.
Die nähere Umgebung ist als Dorfgebiet einzuschätzen und das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein und die Erschließung (Straße, Wasser, Abwasser) ist gesichert. Daher ist das Bauvorhaben zulässig und das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 223/2, Gemarkung Jobstgreuth, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 223/2, Gemarkung Jobstgreuth, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2023 13:06 Uhr