Bauantrag für eine landwirtschaftliche Maschinenhalle im Bereich Holzmühle


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Marktgemeinderat, 31.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer der Holzmühle plant den Bau einer größeren landwirtschaftlichen Maschinenhalle nördlich der bestehenden Bebauung. Die Fläche befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB und teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet. Ein Plan des Vorhabens liegt in der Anlage bei.
Das Vorhaben zählt allerdings zu den privilegierten Bauvorhaben nach § 35 (1) BauGB (dient einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein). Daher ist es zulässig, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen, sofern ein entsprechender Ausgleich für den Eingriff erfolgt. Die erforderliche Erschließung ist zudem auch gesichert. Daher kann das Einvernehmen dazu auch erteilt werden.

Die Fläche liegt im Bereich eines privaten Ökokontos – daher muss der Bauherr die Fläche aus seinem Ökokonto entsprechend herausnehmen.

Klaus Adelhardt wird dem Antrag zustimmen, er möchte aber keine Analogie zu den Vorhaben in Haidt.
Michael Schlag erklärt, dass der Antragsteller 25 ha Land erworben hat und über die Privilegierung das Landratsamt entscheiden wird.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flurstück 82, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flurstück 82, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2023 13:06 Uhr