Einrichtung eines gemeinsamen Ökokontos mit den Gemeinden Emskirchen und Hagenbüchach


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Marktgemeinderat, 31.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Rahmen der kommunalen Allianz Aurach-Zenn wurde bereits vor Jahren die Idee
geboren, dass Maßnahmen zur Gewässerentwicklung über Kompensationszahlungen für Eingriffe in Natur- und Landschaft (z.B. für Bebauungspläne und Bauvorhaben) finanziert werden könnten. Dies sollte beispielhaft an der mittleren Aurach, in Zusammenarbeit zwischen dem Markt Emskirchen und dem Markt Markt Erlbach, versucht werden.
Diese Idee konnte aber seinerzeit nicht umgesetzt werden, weil die zuständigen Fachbehörden und Ministerien diesen Ansatz zwar ausgezeichnet fanden, aber kein Wille bestand, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür auch zu schaffen (obwohl das in anderen Bundesländern schon lange gängige Praxis ist).

Bei der Gründung des IKoMBe e.V. (Interkommunales Kompensationsmanagement im mittelfränkischen Becken e. V.) wurde diese Idee wieder aufgegriffen und der Verein hat sich bereiterklärt, dieses Vorhaben als Pilotprojekt anzugehen.

Eine Ausgleichszahlung in Form von Geld zur Umsetzung von Projekten an Gewässern ist auch weiterhin leider nicht möglich, aber es ist möglich, ein gemeinsames Ökokonto zu installieren. Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, ein gemeinsames Ökokonto für Maßnahmen nach der Kompensationsverordnung und die Bauleitplanung zu verwenden, weil der Leitfaden für den Ausgleich in der Bauleitplanung so angepasst wurde, dass er weitestgehend kompatibel mit der Kompensationsverordnung ist.

Der Markt Emskirchen und der Markt Markt Erlbach sind beide Eigentümer von nicht benötigten Flächen an der Aurach im Bereich der Gemarkung Kotzenaurach. Der Markt Emskirchen besitzt das Flurstück 98 mit ca. 1,16 ha, davon sind ca. 1,0 ha aufwertbar. Der Markt Markt Erlbach ist Eigentümer des Flurstücke 104/4 und 117 mit insgesamt ca. 0,3 ha und außerdem auch Eigentümer der Aurach (Flurstück 102) in diesem Bereich. Von der Aurach kann eine Fläche von ca. 0,25 ha aufgewertet werden. Die möglichen Ausgleichsflächen haben damit einem Umfang von ca. 1,55 ha.

Diese Flächen können entwickelt werden und dabei könnten ca. 106.000 Ökopunkte generiert werden. Damit kann der naturschutzfachliche Ausgleich z.B. für viele ha Baugebiet auf einer sehr geringen Fläche bewerkstelligt werden, die zudem zu einem großen Teil kaum landwirtschaftlich nutzbar ist.

Die Gemeinde Hagenbüchach hat sich vor einiger Zeit an den IKoMBe e.V. gewendet, weil sie einen flächensparenden Ausgleich für ein Baugebiet benötigt und der Verein hat deswegen Kontakt mit Emskirchen und Markt Erlbach aufgenommen und vorgeschlagen, dass die drei Gemeinden sich zu einem interkommunalen Projekt zusammenschließen sollten, bei dem alle drei Gemeinden einen Vorteil davon haben. 

Da alle drei Gemeinden Mitglied im IKoMBe e.V. sind, hat der Verein als Dienstleistung die oben genannten Flächen an der Aurach ausführlich bewertet, eine Entwicklungsplanung erarbeitet, die Maßnahmen mit allen wesentlichen Akteuren (Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt…) abgestimmt und auch die Eignung als Ökokontofläche geprüft und damit die Grundlage für ein gemeinsames Ökokonto geschaffen. Für diese Leistung steht dem IKoMBe e.V. eine Aufwandsentschädigung zu, da der Mitgliedsbeitrag unserer Gemeinden nicht ausreicht, um den tatsächlichen Personalaufwand für diese Maßnahme abzudecken.
Die konkrete Höhe der Aufwandsentschädigung muss noch ermittelt werden. Der von IKoMBe e.V. erstellte Gewässerentwicklungsplan und das Entwicklungskonzept für das Ökokonto liegen in der Anlage bei.

Die Herstellung der gesamten Ausgleichsflächen würde (inkl. Pflegemaßnahmen, Aufwandsentschädigung für den IKoMBe e.V.) ca. 140.000 € kosten und es würden dabei insgesamt 106.257 Wertpunkte entstehen, die im Rahmen eines Ökokontos verschiedenen Maßnahmen zugewiesen werden können. Das entspricht einem Preis von ca. 1,32 €/Wertpunkt und liegt damit unterhalb dessen, was Wertpunkte in unserer Region durchschnittlich kosten (ca. 2,00 € - 5,00 €). 

Darüber hinaus kann das verfügbare Wertpunkteguthaben auf dem Ökokonto noch zusätzlich mit 3 % jährlich für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren verzinst werden, wenn zwischen der Anlage der Ausgleichsflächen und der Abbuchung für eine Baumaßnahme die entsprechende Zeit vergangen ist. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Anreiz für die Einrichtung eines Ökokontos und eine weitere Flächenersparnis, weil das Punkteguthaben noch anwächst.

Auf den Flächen des Marktes Markt Erlbach würden rechnerisch 39.260 WP (37 % von 106.257 WP) entstehen, auf den Flächen des Marktes Emskirchen 66.997 WP (63 % von 106.257 WP). Die Gemeinde Hagenbüchach benötigt davon insgesamt 35.047 WP als Ausgleich für ihr Projekt. 
Nach anteiligem Abzug dieser Anzahl für Hagenbüchach würden für den Markt Markt Erlbach noch 26.293 WP verbleiben und für den Markt Emskirchen noch 44.917 WP, die sich durch die Verzinsung auch noch vermehren können.

Die Verwaltung des Ökokontos sollte die Verwaltung des Marktes Markt Erlbach übernehmen, da sich die Flächen auch vollständig in der Gemarkung Kotzenaurach und damit im Gemeindegebiet des Marktes Markt Erlbach befinden. 

Da die Gemeinde Hagenbüchach weder eigene Fläche einbringt noch Personalaufwand mit dem Ökokonto hat, wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Hagenbüchach für die benötigten Wertpunkte das 1,5 fache dessen bezahlt, was die Bereitstellung der für sie erforderlichen Wertpunkte tatsächlich kostet. Die Gemeinde Hagenbüchach erhält dadurch die Wertpunkte immer noch zu einem günstigen Preis (ca. 1,98 €/WP) und braucht selbst keine Ausgleichsflächen bereitzustellen und der Markt Emskirchen und der Markt Markt Erlbach können damit etwa die Hälfte der Kosten für Herstellung der Ausgleichsflächen finanzieren.

Dieses Modell gelungener interkommunaler Zusammenarbeit kann als Vorbild dienen und Schule machen.

Um die entsprechende Zusammenarbeit auf den Weg zu bringen, ist die Gründung einer sogenannten „Einfachen Arbeitsgemeinschaft“ nach § 4 KommZG die beste und einfachste Möglichkeit. Hierzu muss lediglich ein entsprechender Vertrag zwischen den drei beteiligten Gemeinden geschlossen werden.

Im Rahmen der Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt wird von mehreren Mitgliedern des Marktgemeinderates angemerkt, dass der Aufschlag für die Gemeinde Hagenbüchach höher sein sollte als von der Verwaltung vorgeschlagen, da Hagenbüchach keine eigenen Flächen in das Ökokonto mit einbringt. Als Kompromiss wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Hagenbüchach das 1,6 fache dessen bezahlt, was die Bereitstellung der für sie erforderlichen Wertpunkte tatsächlich kostet. Mit diesem Vorschlag besteht Einverständnis.

Auf Nachfrage von Helmut Huthöfer erklärt Michael Schlag, dass es sich um die einmalige Anlage eines Auwaldes handelt, der sich anschließend selbst entwickeln soll. Die oben aufgeführten Kosten beinhalten sowohl die Anlage als auch die Pflege.

Klaus Adelhardt findet das Projekt sehr gut, würde die Punkte aber behalten und nicht verkaufen. 

Werner Stieglitz gibt Klaus Adelhardt grundsätzlich Recht, spricht sich aber für ein Vorgehen gemäß der Beschlussvorlage aus, da Hagenbüchach das Projekt forciert hat und maßgeblich in die Wege geleitet hat. Es handelt sich um ein Leuchtturmprojekt, das wir zügig starten sollten.

Volker Rudolph sieht hier ebenfalls ein Pilotprojekt und würde Hagenbüchach wegen dieser Sache ungern vergraulen.

Karin Frühwald erinnert daran, dass auch wir vielleicht mal Ökopunkte von anderen Gemeinden benötigen und unterstützt daher die Vorgehensweise.

Friedrich Täuber möchte wissen, wie sich die Umsetzung auf die Eigentumsverhältnisse auswirkt. Michael Schlag erklärt, dass verschiedene Modelle diskutiert wurden und letztendlich die Variante gewählt wurde, dass die Eigentumsverhältnisse unberührt bleiben und somit auch das Risiko und der Nutzen beim jeweiligen Eigentümer verbleiben.

Beschlussvorschlag

1. Die Flurstücke 98, 102, 104/4 und 117, Gemarkung Kotzenaurach, sollen in ein interkommunales Ökokonto eingebracht und entsprechend dem von IKoMBe e.V. vorgelegten Konzept entwickelt werden. Der Verein erhält für die Erstellung des Konzeptes eine entsprechende Aufwandsentschädigung.
2. Das Ökokonto soll in interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Hagenbüchach, dem Markt Emskirchen und dem Markt Markt Erlbach entwickelt werden. Der Markt Markt Erlbach übernimmt die Federführung des Ökokontos. Zu diesem Zwecke soll eine einfache Arbeitsgemeinschaft nach § 4 KommZG zwischen den beteiligten Gemeinden gegründet werden.
3. Die Gemeinde Hagenbüchach erhält das Recht einen Betrag von 35.047 WP aus dem Ökokonto abzubuchen. Der Markt Emskirchen erhält 44.917 WP und der Markt Markt Erlbach 26.293 WP jeweils zur freien Verfügung. Die Wertpunkte für die Gemeinde Hagenbüchach werden auf die Grundstücksflächen der beiden anderen Gemeinden gebucht (22.080 WP auf die Flächen des Marktes Emskirchen und 12.967 WP auf die Flächen des Marktes Markt Erlbach)
4. Die tatsächlichen Kosten, die mit der Einrichtung des Ökokontos verbunden sind, werden zwischen den drei beteiligten Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinde Hagenbüchach trägt einen Kostenanteil von 49,4 Prozent, der Markt Emskirchen einen Anteil von 32,0 Prozent und der Markt Markt Erlbach einen Anteil von 18,6 Prozent. 
5. Die Verzinsung der noch nicht in Anspruch genommenen Ökopunkte verbleibt bei den jeweiligen Grundstückseigentümern der betreffenden Flächen.
6. Die zur Einrichtung des Ökokontos erforderlichen Arbeiten sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.
7. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt alle im Zusammenhang mit dem Ökokonto erforderlichen Verträge und Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Beschluss 1

1. Die Flurstücke 98, 102, 104/4 und 117, Gemarkung Kotzenaurach, sollen in ein interkommunales Ökokonto eingebracht und entsprechend dem von IKoMBe e.V. vorgelegten Konzept entwickelt werden. Der Verein erhält für die Erstellung des Konzeptes eine entsprechende Aufwandsentschädigung.
2. Das Ökokonto soll in interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Hagenbüchach, dem Markt Emskirchen und dem Markt Markt Erlbach entwickelt werden. Der Markt Markt Erlbach übernimmt die Federführung des Ökokontos. Zu diesem Zwecke soll eine einfache Arbeitsgemeinschaft nach § 4 KommZG zwischen den beteiligten Gemeinden gegründet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Die Gemeinde Hagenbüchach erhält das Recht einen Betrag von 35.047 WP aus dem Ökokonto abzubuchen. Der Markt Emskirchen erhält 44.917 WP und der Markt Markt Erlbach 26.293 WP jeweils zur freien Verfügung. Die Wertpunkte für die Gemeinde Hagenbüchach werden auf die Grundstücksflächen der beiden anderen Gemeinden gebucht (22.080 WP auf die Flächen des Marktes Emskirchen und 12.967 WP auf die Flächen des Marktes Markt Erlbach)
2. Die tatsächlichen Kosten, die mit der Einrichtung des Ökokontos verbunden sind, werden zwischen den drei beteiligten Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinde Hagenbüchach trägt einen Kostenanteil von 52,8 Prozent, der Markt Emskirchen einen Anteil von 29,7 Prozent und der Markt Markt Erlbach einen Anteil von 17,5 Prozent. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 3

1. Die Verzinsung der noch nicht in Anspruch genommenen Ökopunkte verbleibt bei den jeweiligen Grundstückseigentümern der betreffenden Flächen.
2. Die zur Einrichtung des Ökokontos erforderlichen Arbeiten sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.
3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt alle im Zusammenhang mit dem Ökokonto erforderlichen Verträge und Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2023 13:06 Uhr