Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.
Diese Anschlüsse waren im Bayerischen Förderprogramm bisher nicht förderfähig.
Auf Grundlage des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 31.03.2023 wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potenzielle Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 21.06.2023 bis 16.08.2023 durchgeführt. Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben:
- Telekom Deutschland GmbH
- GlasfaserPlus GmbH
- Vodafone GmbH
Die aktuelle Ausschreibung im Bayerischen Förderprogramm (BayGibitR) wurde bisher im Ergebnis nicht berücksichtigt, da das Verfahren noch läuft und noch kein Förderbescheid ergangen ist. Die Adressen können zu einem späteren Zeitpunkt im Falle der Kooperationsvereinbarung aus dem Verfahren entfernt werden, so dass voraussichtlich der überwiegende Teil des Gigabitausbaus über das Bayerische Förderprogramm abgewickelt wird und nur die noch verbleibenden Anschlüsse über das Bundesprogramm.
Information zu Vodafone-Adressen:
Es konnten insgesamt 42 Adressen aus der Vodafonemeldung nicht zu unseren veröffentlichten Adressen zugeordnet werden. Diese werden im MEV-Ergebnis somit nicht abgebildet.
Bei diesen Adressen ist meist die Straße-Hausnummer-Bezeichnung fehlerhaft. Die Adressen in der Vodafone-Liste gibt es offiziell nicht.
Wir erwarten bis zur Förderantragsstellung keine aktualisierte Rückmeldung der Vodafone.
Der Netzbetreiber GlasfaserPlus GmbH hat einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne Vorvermarktungsquote für den Kernort angekündigt und die entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt.
Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldung sind insgesamt 1.187 Anschlüsse in der Bundesrichtlinie förderfähig. Eine Abstimmung bzgl. Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes beträgt 10.683.000 €. Der Regelfördersatz für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land. Der Eigenanteil der Kommune beträgt 10 %.
Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.
Folgende Leistungen sind durchzuführen:
- Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe
- Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe
ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für IKZ