Änderungsantrag zur Biogasanlage Altziegenrück


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Marktgemeinderat, 06.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 06.10.2023 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Jahr 2020 wurde ein Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage in Altziegenrück gestellt.
Die Anlage wurde inzwischen erweitert, die Ausführung erfolgte aber teilweise abweichend von der Genehmigung. Daher müssen die Änderung in einem Tekturverfahren nochmals genehmigt werden.
Der Tekturantrag umfasst folgende Änderungen:
1. Lageverschiebung der Gärrestelagerbehälter
2. Lageverschiebung des Havariewalles
3. Großflächige Geländeauffüllung auf der Außenseite des Walles
4. Abweichende Ausführung des BHKW-Raumes

Aus Sicht der Verwaltung sind die Änderungen planungsrechtlich nicht anders zu bewerten als das ursprüngliche Bauvorhaben.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist nach § 35 (1) BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Daher kann die Tektur genehmigt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für das Bauvorhaben mit der Bautennummer 04/2020 auf dem Flst. 501, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für das Bauvorhaben mit der Bautennummer 04/2020 auf dem Flst. 501, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2023 09:52 Uhr