Abschluss einer Vereinbarung über die Refinanzierung der Erschließung von Neubaugebieten mit dem Zweckverband Abwasserentsorgung Oberes Zenntal
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Marktgemeinderat, 08.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Schon seit Längerem beschäftigt sich der Zweckverband mit der Problematik, dass eine kostendeckende Finanzierung von Neubaugebieten faktisch nicht möglich ist. Grundproblematik ist unter anderem die Globalkalkulation, welche für alle Anschlussnehmer kalkuliert, aber nur der Teil der Neuanschließer seinen Beitrag leistet, weshalb ein Defizit entsteht. Generell werden Defizite über die Gebühren nach Art. 8 KAG aufgefangen.
Um künftig gerade bei Ausweisungen von Neubaugebieten dieser Problematik entgegenzustehen, haben die Zweckverbände in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyerhuber aus Ansbach einen Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet, in welchem die Refinanzierung von Erschließungsmaßnahmen unter anderem mit einem Erschließungsträger, geregelt ist.
Der Vertragsentwurf liegt als Anlage bei. Dieser wurde bereits in der vergangenen Verbandsversammlung vom 13.11.2023 beschlossen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat befürwortet den Abschluss der Vereinbarung.
Der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat befürwortet den Abschluss der Vereinbarung.
Der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2024 14:37 Uhr