Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung Haidt


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Marktgemeinderat, 02.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Aufstellung der 1. Änderung zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt wurde im Zusammenhang mit der Ausweisung von Bauland für eine Maschinenhalle auch eine ökologische Ausgleichsfläche am östlichen Ortsrand festgesetzt.
Die untere Naturschutzbehörde hatte die Ausgleichsfläche kontrolliert und dabei festgestellt, dass diese nicht ordnungsgemäß hergestellt worden war und dass darüber hinaus auch landwirtschaftliche Fahrzeuge auf der Fläche parkten.
Der Bauherr gab auf Nachfrage an, dass er wegen seines umfangreichen Maschinenparkes die Fläche dauerhaft benötigen würde.

Der Bauherr stellte daraufhin einen Antrag zur Änderung der Innenbereichssatzung. Dieser Antrag wurde vom Bauausschuss allerdings zurückgestellt, weil nach dessen Ansicht die Erschließung (insbesondere der Ausbauzustand der Straßen) für den inzwischen gewachsenen Betrieb nicht ausreichend sei.
Die Verwaltung suchte daher das Gespräch mit dem Landratsamt, um den Sachverhalt rechtlich zu klären. Nach Aussage des Landratsamtes ist der Betrieb baurechtlich an dieser Stelle nicht zu beanstanden und die Erschließung – insbesondere auch die Zufahrt - ist gesichert. Dem Bauherren können daher keine weitergehenden Auflagen zur Erschließung gemacht werden.

Um die Sache rechtlich korrekt abzuschließen, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen eine Änderung der Innenbereichssatzung und zum anderen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung.
Der einfachste und schnellste Weg wäre die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen.
Der Bauherr würde diesen Weg auch gehen und hat einen entsprechenden Antrag (siehe Anlage) eingereicht. Als Ausgleich für die entfallene Ausgleichsfläche wird die Kompensation über ein Ökokonto vorgeschlagen.

Dem anwesenden Nachbarn Richard Ittner wird ausnahmsweise das Wort erteilt. Er erklärt, dass auf dem Weg entlang seines Grundstücks sehr viel Verkehr stattfindet. Die Situation ist nicht mehr vergleichbar zu dem Zeitpunkt, als er den Weg auf eigene Kosten asphaltiert hat.

Für Klaus Adelhardt handelt es sich nicht mehr um einen landwirtschaftlichen Betrieb, sondern aufgrund des Ausmaßes und der Fahrzeuge um einen Gewerbebetrieb. Sowohl der Markt als auch der Nachbar dürfen hinsichtlich des Weges nicht belastet werden. Er hat mit dem Landratsamt über diesen Sachverhalt gesprochen und ihm wurde erklärt, dass der Antragsteller für eine Erschließung herangezogen werden kann.

Auf Grund der Tatsache, dass der Verwaltung eine andere Information vorliegt, wird der Sachverhalt an die Kommunalaufsicht mit der Bitte um Prüfung weitergereicht.

Rudolf Born bittet darum über den eigentlichen Antrag abzustimmen, da der Weg nicht Gegenstand des Sachverhalts ist.

Volker Rudolph möchte wissen, ob der Sachverhalt „Fritz Zeilinger“ als Vergleichsfall herangezogen werden kann. Dies ist nicht der Fall.

Friedrich Täuber mahnt zur Vorsicht und bittet um genaue Überprüfung des Sachverhalts.

Die Beschlussfassung über den Antrag wird bis zu einer Rückmeldung durch die Kommunalaufsicht zurückgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung für das Flst. 548/1, Gemarkung Siedelbach, zur Kenntnis. Die beantragte Befreiung wird erteilt, der ökologische Ausgleich ist über das genannte Ökokonto durchzuführen. 

Datenstand vom 28.03.2024 14:32 Uhr