Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach zur Linksabbiegespur für den EDEKA-Markt


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Marktgemeinderat, 02.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zusammenhang mit dem Bau des EDEKA-Marktes war die Anlage einer Linksabbiegespur auf der Staatsstraße 2252 erforderlich. Hierzu muss formal noch ein Vertrag zwischen dem Staatlichen Bauamt, der Fa. Mayr Gewerbe- und Industriebau GmbH und dem Markt Markt Erlbach abgeschlossen werden.
In diesem Vertrag werden nicht nur die Übernahme der Baukosten, sondern auch die Zahlung eines Unterhaltskostenzuschusses in Höhe von ca. 61.600 € zzgl. 10 % Verwaltungskosten, insgesamt also knapp 68.000 €, geregelt.
Der Vertragsentwurf wird in der Sitzung erläutert. Zur Unterzeichnung des Vertrages ist die Zustimmung des Marktgemeinderates erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem vom Staatlichen Bauamt Ansbach vorgelegten Vereinbarungsentwurf zum Neubau und künftigen Unterhalt zur Linksabbiegespur des Bebauungsplanes Nr. 29 - „Nahversorgungszentrum Nürnberger Straße“ im Zuge der Staatsstraße 2252 zu. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem vom Staatlichen Bauamt Ansbach vorgelegten Vereinbarungsentwurf zum Neubau und künftigen Unterhalt zur Linksabbiegespur des Bebauungsplanes Nr. 29 - „Nahversorgungszentrum Nürnberger Straße“ im Zuge der Staatsstraße 2252 zu. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2024 14:32 Uhr