Errichtung von zwei Windenergieanlagen zwischen Linden und Hagenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Marktgemeinderat, 08.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 08.03.2024 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Naturenergie Zeilinger plant die Errichtung von zwei Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils 230 m zwischen Linden und Hagenhofen. Ein Lageplan liegt in der Anlage bei.
Die Anlagen sind privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB und die Errichtung ist demnach zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.
Die Flächen sind im Regionalplan als sogenannte Vorranggebiete für Windkraftanlagen vorgesehen (WK 70 und WK 70a) und andere öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die erforderliche Erschließung wird zudem gesichert.
Daher kann das gemeindliche Einvernehmen dazu auch erteilt werden. 

Da die Windkraftanlagen auch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, muss die Gemeinde in diesem Falle auch eine Stellungnahme nach dem BImSchG zu dem Vorhaben abgeben.
Die Windkraftanlagen sind 1.000 m bzw. 1.400 m von der nächsten Wohnbebauung (Linden) entfernt. Daher sind keine unzumutbaren Lärmemissionen und Schattenwürfe zu erwarten.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau von zwei Windkraftanlagen zwischen Linden und Hagenhofen wird erteilt.
2. Im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach BImSchG werden keine Einwände durch die Marktgemeinde gegen das Vorhaben erhoben.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau von zwei Windkraftanlagen zwischen Linden und Hagenhofen wird erteilt.
2. Im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach BImSchG werden keine Einwände durch die Marktgemeinde gegen das Vorhaben erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2024 14:27 Uhr