Beschaffung eines gebrauchten Drehleiterfahrzeuges für die Stützpunktwehr Markt Erlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Marktgemeinderat, 08.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 08.03.2024 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In den letzten Jahren hat sich unsere Stützpunktwehr immer wieder mit dem Thema „Drehleiterfahrzeug“ befasst. Seit mehreren Wochen ist die Verwaltung mit den Kommandanten in einem engen Austausch bezüglich der Beschaffung einer Drehleiter.
Bei allen Beteiligten herrscht Einigkeit, dass eine Beschaffung analog dem Emskirchener Modell erfolgen soll, d.h. dass eine gebrauchte Drehleiter in sehr gut erhaltenem Zustand erworben wird.

Auf unterschiedlichen Portalen stehen immer wieder Fahrzeuge zur Verfügung, die unsere Anforderungen erfüllen. Aktuell wird auf www.zoll-auktion.de eine Drehleiter angeboten, mit der sich unsere Feuerwehrführung intensiv auseinandergesetzt hat.
Die Auktion endet am Dienstag, den 05.03.2024 um 9:30 Uhr. Das Startgebot liegt bei 90.000 Euro. Um realistische Chancen auf den Zuschlag für dieses Fahrzeug zu haben, sollte ein Gebot von 130.000 Euro abgegeben werden.

Grundsätzlich muss bei der Beschaffung einer DLK (Drehleiter mit Korb) Folgendes berücksichtigt werden:
1) Zusätzlich wird für Beladung und Funk eine Summe von ca. 15.000 Euro fällig.
2) Für die sog. 10- bzw. 20-Jahresprüfung ist mit Kosten von 30.000 Euro bzw. 45.000 Euro zu rechnen. 
3) Für eine Ausbildung zum Drehleitermaschinisten stehen bis zu 15 Kameraden bereit, davon sind 5 Bauhofmitarbeiter vorgesehen.  Die Ausbildung würde bei einem Kauf schnellstmöglich direkt vor Ort organisiert werden. Ob wir kurzfristig einen solchen Lehrgang bekommen ist nicht sicher. Möglicherweise steht die Leiter erst einmal da, ohne dass sie zum Einsatz kommt.
4) Zu bedenken ist auch, dass wir mit der Anmeldung einer Drehleiter künftig auch zu viel mehr Einsätzen gerufen werden. Untertags bedeutet dies, dass vor allem unsere Bauhofmannschaft gefragt sein wird.
5) Mit dem Landratsamt wird geklärt, ob es einen (freiwilligen) Zuschuss des Landkreises gibt. Eine staatliche Förderung seitens der Regierung von Mittelfranken ist ausgeschlossen.

Sollten wir den Zuschlag für das Fahrzeug erhalten, fällt die Abgabe des Gebotes dringliche Anordnung bzw. unaufschiebbares Geschäft der ersten Bürgermeisterin nach Art. 37 Abs. 3 GO.
Eine nachträgliche Genehmigung durch den Marktgemeinderat wäre nicht zwingend erforderlich, lediglich die Bekanntgabe des Sachverhalts.

Dr. Birgit Kreß berichtet, dass der meistbietende Käufer mehr als 80.000 Euro über unserem Gebot lag, das in der Fraktionssprechersitzung gemeinsam festgelegt wurde.
Ein Beschluss ist somit entbehrlich.

Datenstand vom 28.03.2024 14:27 Uhr