Die Ausgangssituation für die Umbenennung der Hauptstraße in Linden dürfte allen bekannt sein und ist seit vielen Jahren und Jahrzehnten ein oft diskutiertes Thema, insbesondere auf den Bürgerversammlungen in Linden.
Bei der diesjährigen Bürgerversammlung hat die Verwaltung das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Folgende Probleme liegen aufgrund der beiden Hauptstraßen zugrunde:
- Fehlleitung von Fahrzeugen über die Navigationssysteme
- Nahezu täglich fehlerhafte Zustellung von Briefen, Paketen, Warenanlieferungen usw.
- Größtes Problem: falsche Anfahrt bei einem medizinischen Notfall
Eine Gegenüberstellung der beiden Hauptstraßen ergibt folgendes Bild (Stand zum 19.02.2024):
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Linden
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Markt Erlbach
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Straßenlänge
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815 m
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535 m
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Anwesen
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58
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64
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Einwohner
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155
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244
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Gewerbebetriebe
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4
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38
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Die Umbenennung einer Straße ist ein Verwaltungsakt und ist in Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG) geregelt. Die Entscheidung hierüber trifft der Marktgemeinderat, § 2 Nr. 21 unserer Geschäftsordnung.
Es dürfen keine Namen verwendet werden, die mit bestehenden Straßen verwechselt werden können (deswegen ja die Umbenennung), zudem soll er kurz, einfach und verständlich sein.
Da die betroffenen Anwohner gehört werden sollen, hat Friedrich Täuber eine Umfrage mit einer Vielzahl an Vorschlägen durchgeführt. Bei einer ersten Abstimmung haben sich folgende drei Favoriten ergeben, über die bis 03.04.2024 eine erneute Abstimmung erfolgt, das Ergebnis liegt bis zur Fraktionssprechersitzung vor:
(Alte) Dorfstraße
Lindenstraße
Lindener Straße
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Namen. Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch dem Mehrheitsvotum der Anwohner gefolgt werden.
Nach der heutigen Beschlussfassung beschafft der Bauhof neue Straßennamensschilder. Die Ermittlung, welche Schilder an welcher Örtlichkeit benötigt werden, ist bereits erfolgt. Die Verwaltung informiert die Grundstückseigentümer über die Änderung und zeitgleich zusätzlich folgende Stellen:
- Deutsche Post
- N-ERGIE Netz GmbH (also den Netzbetreiber, nicht den Stromlieferanten!)
- Finanzamt
- Vermessungsamt (von diesem sollte eine automatische Meldung an das Grundbuchamt am Amtsgericht gehen)
- Bezirksschornsteinfeger
- Landesbrandversicherung der Versicherungskammer Bayern in Neustadt a.d.Aisch
Von der Beschlussfassung bis zur tatsächlichen Umsetzung dauert es ca. 8 bis 10 Wochen.
Für die betroffenen Bürger entstehen bei der Änderung von behördlichen Dokumenten (z.B. Ausweisdokumente oder Zulassungsbescheinigung) keine Kosten.
Matthias Kilian hätte sich im Marktgemeinderat im Vorfeld eine Abstimmung erhofft, welche der beiden Hauptstraßen umbenannt wird. Aufgrund der Tatsache, dass sich nicht alle Anwohner der Hauptstraße in Linden beteiligt haben, ist das Verfahren nicht demokratisch.
Dr. Birgit Kreß widerspricht und erklärt, dass mehr Demokratie bei diesem Prozess nicht ersichtlich ist, die Bürger wurden von Beginn an aktiv bei allen Schritten einbezogen. Daher wird dem Mehrheitsvorschlag aus Linden zugestimmt.
Friedrich Täuber ergänzt, dass der Großteil an den Umfragen teilgenommen hat und es zu Beginn um die 20 Vorschläge gab, die sich dann auf die o.g. drei Verbliebenen reduziert haben.