Das Staatliche Bauamt Ansbach hat die Erarbeitung eines Planentwurfes für die Ortsumgehung Linden in Auftrag gegeben. Mit diesem Planentwurf soll das Planfeststellungsverfahren begonnen werden.
Vorher wird jetzt aber eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In diesem Zuge wurde auch der Markt Markt Erlbach mit beteiligt und der Planentwurf inkl. aller Gutachten und Anlagen wurde übersendet und den Mitgliedern des Marktgemeinderates auch weitergeleitet.
Das Staatliche Bauamt hat die von den Bürgern bevorzugte und besonders ortsferne Trassenvariante gewählt. Im Osten und Westen von Linden sind einfache Ortszufahrten vorgesehen. Im nördlichen Teil ist am Schnittpunkt mit der Kreisstraße NEA 24 ein Kreisverkehr vorgesehen.
Die Verwaltung hat den Entwurf durchgesehen und die Planung ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich in Ordnung.
Durch den Bau der Umgehung werden allerdings einige bestehende landwirtschaftliche Wegeverbindungen durchtrennt. Von Osten nach Westen gesehen betrifft das die folgenden Verbindungen:
1. Den Weg von Linden in Richtung Flugwache (bzw. Mobilfunkmast)
2. Den Weg in Verlängerung des Seetenweges in Richtung Klausaurach
3. Den Weg am Friedhof in Richtung Aurachquelle
4. Den Weg am Westrand von Linden (nördliche Verlängerung des Rötenweges) in Richtung Norden
Hierzu hat es im Vorfeld bereits Gespräche zwischen der Landwirtschaft und dem Staatlichen Bauamt gegeben, um einen Kompromiss zu finden. Seinerzeit wurde besprochen, dass die Wegeverbindungen 2 und 3 durch neue Wege nördlich der Ortsumgehung wieder angebunden werden. Für die Wegeverbindungen 1 und 4 ist aber kein Ersatz geplant.
Das Staatliche Bauamt hat auch eine sogenannte Artenschutzrechtliche Prüfung beauftragt, um zu ermitteln, welche streng geschützten Pflanzen und Tiere von der Maßnahme betroffen sind. Dabei wurde festgestellt, dass durch die geplante Trasse insgesamt 26 (!) Feldlerchenbrutpaare und einige andere Bodenbrüter verdrängt werden.
Zum Vergleich: bei der Ortsumgehung Eschenbach war weniger als ein Drittel von der Trasse betroffen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es daher sehr fraglich, ob die von den Bürgern gewünschte Variante auch genehmigungsfähig ist. Insbesondere weil bei anderen ortsnäheren Trassenvarianten deutlich weniger schützenswerte Vogelarten betroffen sind und auch bei diesen Varianten der erforderliche Lärmschutz zur Wohnbebauung eingehalten wäre.
Um den artenschutzrechtlichen Eingriff zu kompensieren müssten insgesamt ca. 13 ha Ausgleichsfläche geschaffen werden, die der landwirtschaftlichen Nutzung weitgehend entzogen werden. Bei anderen Trassenvarianten wären es deutlich weniger.
Werner Stieglitz berichtet, dass er zusammen mit seiner Abgeordnetenkollegin Gabi Schmidt ein Gespräch bei Herrn Staatsminister Christian Bernreiter zur Ortsumgehung hatte und dort nochmals bekräftigt wurde, dass die Politik hinter dem Projekt steht.
Ebenso ist das Staatliche Bauamt Ansbach ist mit seinen Planungen im angekündigten Zeitplan.
Er hofft, dass die bis jetzt geleistete Arbeit nicht umsonst war. Man muss jedoch aufgrund der artenschutzrechtlichen Belange auf Einsprüche vorbereitet sein.
Er spricht sich dafür aus, neben dem Tier- und Artenschutz das Augenmerk auch auf den Schutz der Menschen vor Ort zu legen.
Dr. Birgit Kreß bedauert, dass dem Arten- und Naturschutz leider ein höherer Stellenwert bemessen wird als dem Wohle der Bürger.
Friedrich Täuber schließt sich den Vorrednern an und erklärt, dass seiner Meinung nach zu viel Wert auf den Tierschutz, insbesondere die Feldlerche gelegt wird.
Die ortsferne Trasse ist auch dadurch bedingt, dass man auf einen passenden Zuschnitt der Flurstücke geachtet hat.