Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Örtliche Prüfung; Feststellung des Ergebnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Marktgemeinderat, 17.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Örtliche Rechnungsprüfung fand im Schwerpunkt in den Monaten Dezember 2023 bis März 2024 statt. Rudolf Born als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt in seinem Bericht, dass alle aufkommenden Fragen im Laufe der Rechnungsprüfung oder im Einzelfall im Nachgang erläutert und erklärt wurden. Die Erläuterungen waren schlüssig und nachvollziehbar. Insofern gibt es im Bericht keine zu klärenden Textziffern.

Die Jahresrechnung 2022 kann somit festgestellt werden.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Rudolf Born empfiehlt dem Marktgemeinderat die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2024 13:44 Uhr