Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Örtliche Prüfung; Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Marktgemeinderat, 17.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen und der Marktgemeinderat billigt die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Haushaltsüberschreitungen werden mit der Entlastung genehmigt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung die Entlastung zu beschließen, die von Rudolf Born als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses empfohlen wird. Die erste Bürgermeisterin ist als Leiterin der Verwaltung persönlich beteiligt und darf nicht an der Beschlussfassung teilnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung bezüglich der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung bezüglich der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2024 13:44 Uhr