Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Örtliche Prüfung; Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Marktgemeinderat, 17.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen und der Marktgemeinderat billigt die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Haushaltsüberschreitungen werden mit der Entlastung genehmigt.
Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung die Entlastung zu beschließen, die von Rudolf Born als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses empfohlen wird. Die erste Bürgermeisterin ist als Leiterin der Verwaltung persönlich beteiligt und darf nicht an der Beschlussfassung teilnehmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung bezüglich der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung bezüglich der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2024 13:44 Uhr