Trägerbeteiligung zur 31. Änderung des Regionalplanes - Windkraft


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Marktgemeinderat, 17.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat mitgeteilt, dass aktuell die 31. Änderung des Regionalplanes durchgeführt wird. Ziel dieser Änderung ist die Ausweisung weiterer Vorrangflächen für die Windkraft, um das Flächenziel der Bundesregierung für die Ausweisung solcher Flächen zu erreichen.
Da sich unser Gemeindegebiet größtenteils auf einem Hochplateau der Frankenhöhe befindet, sind im Gemeindegebiet diverse Flächen zum Bau von Windkraftanlagen geeignet. Der Regionale Planungsverband hatte die Marktgemeinde bereits im Vorfeld darüber informiert.

Zu den bereits bestehenden Windraftgebieten (WK 41 bei Rimbach und WK 70/70a zwischen Linden und Hohenroth – siehe auch beiliegende Karte) kommen nun noch folgende Gebiete dazu. Diese sind auch in einer beiliegenden Karte dargestellt.
WK 119 westlich von Losaurach (liegt größtenteils außerhalb des Gemeindegebietes)
WK 121 im Windsheimer Forst/Schußbachwald
WK 122 zwischen Markt Erlbach und Linden
WK 125 zwischen Haidt und Neidhardswinden (liegt hauptsächlich im Emskirchener Gebiet)
Darüber hinaus soll das WK 120 westlich von Rimbach im Dietersheimer Gebiet dazukommen. 

Durch die militärischen Belange ist es wahrscheinlich, dass bei Teilen der WK 119, 120 und 121 eine Höhenbeschränkung festgesetzt wird. Für das WK 41 gibt es diese ja bereits.

Nach Angabe des Regionalen Planungsverbandes kann durch die 31. Änderung das Flächenziel für Windkraft für unsere Region erfüllt werden. Dadurch hätte der Regionalplan auch in Zukunft eine steuernde Wirkung für Windkraftanlagen. Windkraftanlagen, die dann außerhalb der festgesetzten Bereiche errichtet werden sollen, hätten dann keine Privilegierung und wären nur möglich, wenn die Marktgemeinde einer Bauleitplanung dafür ausdrücklich zustimmt.

Die 31. Änderung der Regionalplanung enthält die bereits vorab angekündigten Flächen. Diese haben einen ausreichenden Abstand zu Siedlungsbereichen (in der Regel mindestens 800 - 1.000 m) und die Wasserschutzgebiete in unserem Gemeindegebiet wurden auch entsprechend gewürdigt. 
Durch die Regelung des § 6 EEG kann die Marktgemeinde neben den Gewerbesteuer-und eventuellen Pachteinnahmen auch einen Anteil von 0,2 ct/KWh für die künftig eingespeiste Energie erhalten.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Marktgemeinderat der Planung zustimmen.

Klaus Adelhardt stimmt dem Regionalplan zu, damit keine fremden Investoren Anlagen auf unserem Gemeindegebiet bauen. Das Problem ist jedoch, dass der produzierte Strom mangels Netze nicht abtransportiert werden kann. Er befürwortet Windenergieanlagen mehr als Photovoltaikanlagen. Grundsätzlich muss man jedoch festhalten, dass die Stromkunden letztendlich auch für den nichtproduzierten Strom zahlen müssen, was zu höheren Strompreisen führt.
Dr. Birgit Kreß erläutert, dass die N-ERGIE umfassende Pläne für den Netzausbau hat, dieser jedoch sehr zögerlich vorangeht.

Rudolf Born sieht die Umsetzung durch Projektierer vor Ort ebenfalls als bessere Variante als durch ortsfremde Großkonzerne.

Volker Rudolph stimmt der Änderung zu, da wir bei den angedachten Gebieten über den Ausbau mitbestimmen können. Durch die Energiewende wird zukünftig deutlich mehr regenerativer Strom benötigt als bisher.

Auch Wolfgang Stotz findet es wichtig, dass die Entscheidungshoheit nach wie vor bei uns liegt.

Matthias Meth befürwortet die Änderung ebenfalls. Aus seiner Sicht müssen ländliche Regionen den Strom für die Stadt produzieren.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Planungen zur 31. Änderung des Regionalplanes für die Region Westmittelfranken (8) zum Kapitel 6.2.2 Windenergie zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Planungen zur 31. Änderung des Regionalplanes für die Region Westmittelfranken (8) zum Kapitel 6.2.2 Windenergie zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2024 13:44 Uhr