Dorferneuerung Rimbach - Abschluss von Vereinbarungen mit dem Landkreis zur Ortsdurchfahrt


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Marktgemeinderat, 17.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Planungen für die Dorferneuerung in Rimbach schreiten voran und im Juni wird eine weitere Bürgerversammlung in Ortsteil stattfinden. Dabei werden weitere Details zur Planung und Umgestaltung der Ortsmitte besprochen und das Ergebnis wird mitgeteilt.
Die Dorferneuerung findet in Zusammenarbeit mit dem Landkreis statt. Dieser erneuert parallel zu den Tiefbauarbeiten der Gemeinde auch die Ortsdurchfahrt Rimbach.

In der Ortsdurchfahrt muss durch die Gemeinde auch der Kanal erneuert werden und da der Landkreis das Straßenwasser in die Kanalisation einleitet, muss sich dieser auch an den Kosten für die Kanalerneuerung beteiligen.

Bei klassifizierten Straßen zahlt der Freistaat in der Regel hierfür eine einmalige Entschädigung, die sich nach der sogenannten Ortsdurchfahrtenrichtlinie bemisst.
Im Falle von Rimbach ergäbe dies eine Gesamtpauschale von 65.697 €. Dies muss in einer Vereinbarung festgeschrieben werden. 

Darüber hinaus muss auch noch eine formelle Vereinbarung zum gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt geschlossen werden.

Beschlussvorschlag

1. Zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Rimbach soll eine Vereinbarung mit dem Landkreis zum gemeinschaftlichen Ausbau geschlossen werden.

2. Der Freistaat soll sich an den Kosten der Straßenentwässerung beteiligen. Die vom Landkreis vorgeschlagene Pauschale von 65.697 € wird angenommen. Hierzu soll auch eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden.

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Verträge zu unterzeichnen. 

Beschluss

1. Zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Rimbach soll eine Vereinbarung mit dem Landkreis zum gemeinschaftlichen Ausbau geschlossen werden.

2. Der Freistaat soll sich an den Kosten der Straßenentwässerung beteiligen. Die vom Landkreis vorgeschlagene Pauschale von 65.697 € wird angenommen. Hierzu soll auch eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden.

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Verträge zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2024 13:44 Uhr