Neubau einer Ganztagesbetreuung in der Grundschule/Hort - Vergabeverfahren zu den weiteren Fachplanungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Marktgemeinderat, 12.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für die Ganztagesbetreuung müssen noch weitere Fachplanungen (z.B. Statik, Haustechnik….) beauftragt werden. Wegen einer Änderung im Vergaberecht müssen Planungsleistungen seit dem vergangenen Jahr addiert werden und wenn diese die Schwelle für europaweite Vergaben in Summe überschreiten, dann müssen die verschiedenen Fachplanungen europaweit ausgeschrieben werden.
Dies bedeutet einen deutlich höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Das Vergaberecht bietet aber immer noch ein kleines Schlupfloch, um zumindest einen Teil der Planungsleistungen ohne europaweites Verfahren vergeben zu können.
Die Regelung besagt sinngemäß, dass Leistungen bis zu einer Gesamtsumme von 20 % der gesamten geschätzten Planungskosten auch in einem nationalen Verfahren beauftragt werden können.
Die Gesamtplanungskosten für die Ganztagesbetreuung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 285.000 € netto. Darin enthalten sind folgende Leistungsbilder nach HOAI:
Objektplanung – 160.000 €
Tragwerksplanung – 43.000 €
Technische Gebäudeausrüstung – 82.000 €
20 % von dieser Summe entspräche einem Betrag von 57.000 €. Demnach wäre es möglich das Leistungsbild der Tragwerksplanung (geschätzte Kosten 43.000 € netto) auch ohne europaweites Verfahren zu vergeben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass für dieses Leistungsbild Angebote eingeholt werden ohne europaweites Verfahren. Da diese Leistung kurzfristig schon in einer frühen Phase der Planung erforderlich ist, bittet die Verwaltung darum, dass der Marktgemeinderat zustimmt, dass die Leistung an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden kann.
Paul Hegendörfer fragt, ob in diesem Fall eine Vergabe nach einem Punkteverfahren erfolgt. Michael Schlag erklärt, dass dies hier nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Da eine Vergabe des Leistungsbildes der Tragwerksplanung im Rahmen der Ausnahmeregelung nach § 3 (9) VgV ohne europaweite Ausschreibung möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür entsprechende Angebote einzuholen. Die Verwaltung wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Da eine Vergabe des Leistungsbildes der Tragwerksplanung im Rahmen der Ausnahmeregelung nach § 3 (9) VgV ohne europaweite Ausschreibung möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür entsprechende Angebote einzuholen. Die Verwaltung wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2024 15:53 Uhr