Neubau eines Kesselraumes für die Biogasanlage bei Oberulsenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 21.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.05.2024 ö 4.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Kesselraum der Biogasanlage bei Oberulsenbach ist vor einiger Zeit bei einem Brand zerstört worden.

Der Eigentümer der Anlage möchte den Kesselraum daher durch einen kleinen Neubau in Stahlbeton-Fertigteilbauweise ersetzen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, zählt aber zu den im Außenbereich privilegierten Bauvorhaben und kann daher zugelassen werden, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben beeinträchtigt keine öffentlichen Belange und eine ausreichende Erschließung ist gesichert. Daher kann das Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Kesselhauses auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Kesselhauses auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2025 09:19 Uhr