Bauantrag für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils neun Wohnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Marktgemeinderat, 07.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem ehemaligen Gewerbegrundstück an der Ecke Zennhäuser Weg / Am Breiten Rain sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils neun Wohneinheiten errichtet werden. Die Erschließung erfolgt über eine geplante Privatstraße. Die zugehörigen Pläne liegen in der Anlage bei.
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Daher kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Die Bauherren (Firma Wust-Wind- und Sonne) möchten darüber hinaus auch gerne die private Erschließungsstraße als „Energie-Allee“ benennen und haben darum gebeten, dass die beiden Mehrfamilienhäuser und auch der geplante Firmensitz der Firma eine Adresse an der „Energie-Allee“ erhalten. Die Familie Paulus wird dieses Anliegen auch persönlich in der Sitzung erläutern.
Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Wunsch durchaus nachvollziehbar, nachdem die Firma auch die Privatstraße baut und unterhält. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Privatstraße nach Abschluss der Bauarbeiten als sogenannter „Eigentümerweg“ im Sinne des Art. 53 Satz 1 Nr. 3 BayStrWG gewidmet wird. Durch diese Widmung bleibt die Baulast bei dem privaten Eigentümer, erhält aber den rechtlichen Charakter einer Erschließungsstraße, ist auch öffentlich nutzbar und unterliegt der Straßenverkehrsordnung.

Stefan Paulus berichtet zunächst über den aktuellen Stand der beiden Vorhaben. Das Firmengebäude, soll im Juni aufgerichtet sein. Der Bezug der Räumlichkeiten erfolgt 2026. Die Genehmigung für dieses Gebäude einschließlich der vorgesehenen Parkplätze liegt bereits vor. Diese Parkplätze stehen außerhalb der Geschäftszeiten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Wohngebäude, die nach dem höchsten KfW-Standard gebaut werden (KfW 40 mit dem staatlichen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“), umfassen insgesamt 18 Zwei-bzw. Dreizimmer-Wohnungen.
Nadine Paulus ergänzt, dass beide Wohngebäude über einen Aufzug verfügen, ein Kellergeschoss haben und jede Wohneinheit einen Balkon oder eine Terrasse besitzt. Die Fassaden aller drei Gebäude werden gleich gestaltet. Zudem hat man darauf geachtet, möglichst wenig Fläche zu verbrauchen.

Auf Nachfrage von Werner Stieglitz, wem die Räum- und Streupflicht für die Privatstraße obliegt, erklärt Michael Schlag, dass diese als auch die gesamte Straßenbaulast bei einer Widmung als Eigentümerweg vom Eigentümer umgesetzt werden muss.

Gerd Eisenbeiß findet die Entwicklung in diesem Areal gut und wichtig. Er möchte wissen, ob aufgrund der räumlichen Nähe zur Firma Adelhardt ein Lärmschutzgutachten erstellt wurde. Die AWO musste damals einen Lärmschutzwall bauen. Der Straßenname passt grundsätzlich, das Firmengebäude sollte aber den Zennhäuser Weg als Adresse haben.
Stefan Paulus erklärt, dass das Gutachten in Abstimmung mit Klaus Adelhardt angefertigt wurde (wurde aber im Laufe des Verfahrens nicht mehr benötigt)
Michael Schlag ergänzt, dass der Bau der AWO in einem Sondergebiet errichtet wurde und deswegen andere Auflagen zu erfüllen waren. Die Anzahl an Parkplätzen sieht er kritisch, zumal bei anderen Bauvorhaben von uns 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit gefordert wurden. 

Dr. Birgit Kreß sieht hier einen anderen Parkdruck als im Erlengraben, in dem es eine Vielzahl von Mehrfamilien- und Reihenhäusern gibt. Zudem ist es nicht zielführend, alle Flächen zu versiegeln. 

Matthias Kilian sieht das Problem, dass eine größere Anzahl an Stellplätzen rechtlich nicht durchsetzbar ist. Die Planung findet er gut, jedoch passt der Straßenname nicht zur baulichen Ausführung.

Volker Rudolph sieht bezüglich der Anzahl der Parkplätze kein Problem, da die Stellflächen für die Firma außerhalb der Geschäftszeiten von den Mietern genutzt werden können. Bezüglich des Straßennamens hat er keine Bedenken, da die Eigentümer diese auf eigene Kosten errichten und unterhalten und somit der Wunsch nicht verwehrt werden sollte. 

Anna Wachtler findet die Anzahl der Parkplätze ausreichend. Der Begriff „Allee“ klingt schöner als „Straße“ und sollte deshalb genehmigt werden.

Rudolf Born findet die Planung sehr schön. Auch mit dem Straßennamen und der Anzahl an Parkplätzen hat er keine Probleme. Der Besuchereingang kann durchaus über den Zennhäuser Weg erschlossen werden.

Stefan Paulus erklärt nochmal den besonderen Wunsch nach der Firmenanschrift „Energie-Allee 1“. Markt Erlbach ist das Zentrum von Bürgeranlagen in Nordbayern und wird dadurch noch bekannter. 

Dr. Birgit Kreß ruft in Erinnerung, dass das AWO-Sozialzentrum auch über die Ansbacher Straße erschlossen ist, aber der Name Eva-Sichermann-Straße vergeben wurde. Und bezüglich der Anzahl an Gebäuden kann die Straße „Am Zimmerplatz“ als Vergleich herangezogen werden, denn dort gibt es auch nur ein Anwesen (Netto-Markt).

Matthias Meth sieht in der Zuordnung des Gebäudes zur Energie-Allee kein Problem, bei lediglich drei Gebäuden sollte die Firma jeder finden.

Christina Nüssel gratuliert Familie Paulus zu diesem tollen Projekt. Sie wird der Namensgebung der Straße zustimmen, wobei dieser Beschluss keine Begehrlichkeiten bei anderen Antragstellern wecken sollte. 

Volker Rudolph erklärt hierzu abschließend, dass auch andere Antragsteller eine eigene Straße bekommen, sollten sie ein Projekt dieser Größenordnung realisieren.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstück 372, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
2. Die geplante Privatstraße auf den Flst. 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, soll den Namen „Energie-Allee“ erhalten und nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen formal als Eigentümerweg im Sinne des Art. 53 Satz 1 Nr. 3 BayStrWG gewidmet werden.

Beschluss 1

1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstück 372, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die geplante Privatstraße auf den Flst. 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, soll den Namen „Energie-Allee“ erhalten und nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen formal als Eigentümerweg im Sinne des Art. 53 Satz 1 Nr. 3 BayStrWG gewidmet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 21.03.2025 09:19 Uhr