Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Ortsteil Kemmathen
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Marktgemeinderat, 07.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Ortsteil Kemmathen soll eine bestehende Scheune abgebrochen werden und an derselben Stelle soll ein Wohnhaus errichtet werden. Die Planunterlagen dazu liegen in der Anlage bei.
Der Ortsteil Kemmathen ist zu klein um einen Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB zu bilden. Daher ist Kemmathen als Siedlung im Außenbereich nach § 35 BauGB anzusehen.
Wohnhäuser sind im Außenbereich nur als sogenannte „Sonstige Bauvorhaben“ zugelassen, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Da das Bauvorhaben als Ersatzbau für ein bereits bestehendes Gebäude gedacht ist, ist es unwahrscheinlich, dass öffentliche Belange dem entgegenstehen. Die Erschließung (Straße, Wasserversorgung) ist gesichert, zur Entwässerung muss eine Kleinkläranlage errichtet werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 345, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 345, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2025 09:19 Uhr