Bauantrag für die Errichtung eines Balkons in Hagenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 28.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Anwesen Hagenhofen 135 sollen an der Westseite des Wohnhauses Balkone für die oberen beiden Etagen gebaut werden. Die Balkone sind ca. 4,20 m breit und 10 m lang.

Der Balkon ragt in einen Bereich hinein, der grundsätzlich dem sogenannten unbeplanten Außenbereich angehört, da das Wohnhaus das letzte Haus in der Straße ist. Der Neubau von Gebäuden wäre demnach an dieser Stelle grundsätzlich nicht zulässig.

Die Verwaltung hat deswegen Rücksprache mit dem Landratsamt gehalten und dieses hat erklärt, dass die Balkone in diesem Falle zugelassen werden können, da es sich hier lediglich um einen untergeordneten Anbau an ein bestehendes Gebäude handelt und die überdachte Fläche bereits als Terrasse genutzt wurde. Deshalb  wäre diese Fläche noch als unbeplanter Innenbereich anzusprechen und das Bauvorhaben insgesamt planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von Balkonen auf dem Flst. 690/2, Gemarkung Altselingsbach wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von Balkonen auf dem Flst. 690/2, Gemarkung Altselingsbach wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2016 09:42 Uhr