Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Lhd. u. M. Teichmann


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Marktgemeinderat, 05.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 31. Marktgemeinderat 05.05.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz den Vorsitz, nachdem erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.
Über das Ergebnis der Prüfungshandlung wird dem Marktgemeinderat von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, MGRM Steffen Bien, berichtet.

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung, bei der es zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen kam, stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Jahresrechnung für das Haushaltjahr 2015 wie folgt fest:



Verwaltungshaushalt
E

Vermögenshaushalt
E

Gesamthaushalt
EUR

Einnahmen
Solleinnahmen ( = Anordnungssoll)
+        neue Haushaltseinnahmereste
./.        Abgang alter Haushaltseinnahmereste
./.        Abgang alter Kasseneinnahmereste
Summe bereinigter Solleinnahmen


54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42


485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89


540.207,31
0,00
0,00
0,00
540.207,31

Ausgaben
Sollausgaben ( = Anordnungssoll)
+        neue Haushaltsausgabereste
./.        Abgang alter Haushaltsausgabereste
./.        Abgang alter Kassenausgabereste
Summe bereinigter Sollausgaben



54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42



485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89



540.207,31
0,00
0,00
0,00
540.207,31

Unterschied

Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben

Fehlbetrag





0,00





0,00





0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom VwH zum VmH        0,00
Zuführung vom VmH zum VwH        0,00

Zuführung zur allgemeinen Rücklage        477.840,29
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        465.851,89

Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung, bei der es zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen kam, stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Jahresrechnung für das Haushaltjahr 2015 wie folgt fest:



Verwaltungshaushalt
E

Vermögenshaushalt
E

Gesamthaushalt
EUR

Einnahmen
Solleinnahmen ( = Anordnungssoll)
+        neue Haushaltseinnahmereste
./.        Abgang alter Haushaltseinnahmereste
./.        Abgang alter Kasseneinnahmereste
Summe bereinigter Solleinnahmen


54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42


485.851,89
0,00
0,00
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485.851,89


540.207,31
0,00
0,00
0,00
540.207,31

Ausgaben
Sollausgaben ( = Anordnungssoll)
+        neue Haushaltsausgabereste
./.        Abgang alter Haushaltsausgabereste
./.        Abgang alter Kassenausgabereste
Summe bereinigter Sollausgaben



54.355,42
0,00
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54.355,42



485.851,89
0,00
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485.851,89



540.207,31
0,00
0,00
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540.207,31

Unterschied

Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben

Fehlbetrag





0,00





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0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom VwH zum VmH        0,00
Zuführung vom VmH zum VwH        0,00

Zuführung zur allgemeinen Rücklage        477.840,29
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        465.851,89

Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2017 15:47 Uhr