1. Änderung der Innenbereichssatzung Haidt - Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Marktgemeinderat, 02.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wurden im November/Dezember 2017 zu der oben genannten Satzungsänderung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.
Während der Beteiligung wurden nur verhältnismäßig wenige Stellungnahmen abgegeben. Die Verwaltung hat diese Zusammengefasst und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Die Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigelegt. Bis auf die nachrichtliche Ergänzung einer 20-KV-Kabeltrasse ergeben sich dadurch aber keine Änderungen, so dass keine erneute Offenlage erforderlich ist und der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Dem Antragsteller für die Satzungsänderung der Innenbereichssatzung Haidt wurde bereits ein Vertragsentwurf zu Kostenübernahme für die Planung und die Ausgleichsflächen zugesandt. Der Satzungsbeschluss sollte unter dem Vorbehalt gefasst werden, dass dieser städtebauliche Vertrag in unterzeichneter Form vorgelegt wird.
MGR Inge Knörr spricht sich dafür aus, die Maschinenhalle zwischen die beiden Wohnbebauungen im Süden der Ortschaft zu integrieren, um eine Öffnung der Baugrenzen im östlichen Teil zu vermeiden. Sie sieht durch diese Öffnung eine Schlechterstellung ähnlicher Fälle in anderen Ortsteilen, die in dieser Form nicht genehmigt wurden oder werden konnten. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dieser Fall nicht mit Bauanträgen für ein Wohnhaus vergleichbar ist, da dieser Antrag
ohnehin eine Privilegierung als landwirtschaftliches Vorhaben im Außenbereich erhalten hätte.
MGR Rudolf Meth sieht zwischen den beiden Wohnhäusern keine geeignete Lage für eine landwirtschaftlich genutzte Maschinenhalle.
MGR Gerd Eisenbeiß erklärt, dass er ebenso wie im Bau- und Umweltausschuss gegen den Antrag stimmen werde, da dieser vom Pächter und nicht vom Eigentümer stammt.
Beschlussvorschlag
1. Die Abwägung der während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung durchgeführt.
2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Satzungsentwurf wird unter dem Vorbehalt als Satzung beschlossen, dass der zugehörige städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme durch den Antragsteller in unterzeichneter Form vorgelegt wird.
Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, soll die Satzung ausgefertigt und bekannt gemacht werden.
Beschluss
1. Die Abwägung der während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung durchgeführt.
2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Satzungsentwurf wird unter dem Vorbehalt als Satzung beschlossen, dass der zugehörige städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme durch den Antragsteller in unterzeichneter Form vorgelegt wird.
Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, soll die Satzung ausgefertigt und bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5
Datenstand vom 16.02.2018 16:45 Uhr