Dorferneuerungsverfahren Jobstgreuth - Umbau des Feuerwehrhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Sanierung des Gemeinschaftsraumes im Feuerwehrhaus in Jobstgreuth ist eine der größeren Dorferneuerungsmaßnahmen,  die in dem Ortsteil noch umgesetzt werden sollen und nach Aussage des Amtes für ländliche Entwicklung sind noch ausreichende Fördergelder für diese Hochbaumaßnahme vorhanden.

Das Ingenieurbüro Heffner + Müller hat das Gebäude begutachtet und bei einem Sitzungstermin mit der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft die Möglichkeiten erläutert, die sich für die Sanierung des Hauses und den Ausbau des Außenbereiches anbieten. Da die Grundmauern feucht sind, ist die Sanierung auch finanziell recht aufwändig. Näheres wurde in der Sitzung erläutert.

Wie auch bei der Umgestaltung der Außenbereiche an der Kirche in Jobstgreuth, ist es von der Abwicklung her erforderlich, dass der Markt (auch als Eigentümer des Feuerwehrhauses) die Umgestaltung des Feuerwehrhauses in eigener Trägerschaft durchführt.

Die Verwaltung schlägt daher folgendes Vorgehen vor:

1. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
2. Beauftragung des Ingenieurbüros Heffner + Müller mit der Erarbeitung eines Umbaukonzeptes und einer Kostenschätzung
3. Abstimmung des Konzeptes mit der Teilnehmergemeinschaft und dem Bauausschuss
4. Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft zur Kostenbeteiligung/Förderung
5. Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahmen

Die für die Planung erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.

Beschlussvorschlag

1. Das Ingenieurbüro Heffner + Müller wird, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn mit der Umplanung des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth beauftragt.
2. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Ingenieurvertrag und auch den zugehörigen Vertrag mit der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen.
3. Die Planungskonzeption soll mit der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und dem Bauausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden.
4. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sollen eingeplant werden.
5. Die Jobstgreuther Bürger sollen sich, soweit möglich und sinnvoll mit Eigenleistungen in die Baumaßnahme mit einbringen.

Beschluss

1. Das Ingenieurbüro Heffner + Müller wird, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn mit der Umplanung des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth beauftragt.
2. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Ingenieurvertrag und auch den zugehörigen Vertrag mit der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen.
3. Die Planungskonzeption soll mit der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und dem Bauausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden.
4. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sollen eingeplant werden.
5. Die Jobstgreuther Bürger sollen sich, soweit möglich und sinnvoll mit Eigenleistungen in die Baumaßnahme mit einbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2019 08:26 Uhr