Bebauungsplan Nr. 34 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahwärme Eschenbach" und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Marktgemeinderat, 09.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu den beiden oben genannten Bauleitplänen wurde im Januar und Februar 2021 durchgeführt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Von den Trägern öffentlicher Belange sind einige Stellungnahmen eingegangen, die im Rahmen der Abwägung gewertet und berücksichtigt werden müssen. Insbesondere mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach sind noch Gespräche erforderlich, da dieses Einwendungen hinsichtlich des Bauverbotsbereiches und der Sichtdreiecke hatte. Diese Änderung sollen im Rahmen der Offenlage noch in die Planung einfließen.
Das Planungsbüro TEAM 4 hat die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und Abwägungsvorschlage erarbeitet (siehe Anlage). Durch die Abwägung ergeben sich nur geringfügige Anpassungen an der Planung.
Der auf dieser Grundlage angepasste Entwurf der Planungen liegt auch in der Anlage bei.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und auch die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Planentwürfen durchgeführt werden.
Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt zur Blendfreiheit der Module und Eingrünung des Gebietes erklärt Michael Schlag, dass die Module besonders reflektionsarm sind und der Bereich um die Anlage im Osten, Süden und Westen bepflanzt wird.
Beschlussvorschlag
1. Die Abwägung der während der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 34 und der zugehörigen 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt.
2. Die auf der Grundlage des Abwägungsvorschlages angepassten Planentwürfe des Büros TEAM 4 werden gebilligt. Mit den Planentwürfen soll die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Die vom Staatlichen Bauamt Ansbach aufgeworfenen Fragen sollen im weiteren Verfahren geklärt werden.
Beschluss
1. Die Abwägung der während der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 34 und der zugehörigen 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt.
2. Die auf der Grundlage des Abwägungsvorschlages angepassten Planentwürfe des Büros TEAM 4 werden gebilligt. Mit den Planentwürfen soll die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Die vom Staatlichen Bauamt Ansbach aufgeworfenen Fragen sollen im weiteren Verfahren geklärt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Datenstand vom 03.05.2021 16:09 Uhr