Bebauungsplan Nr. 33 "Solarpark Siedelbach" und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Marktgemeinderat, 09.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu den beiden oben genannten Bauleitplänen wurde im Januar und Februar 2021 durchgeführt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Von den Trägern öffentlicher Belange sind einige Stellungnahmen eingegangen, die im Rahmen der Abwägung gewertet und berücksichtigt werden müssen.
Das Planungsbüro TEAM 4 hat die Stellungnahmen zusammengefasst und Abwägungsvorschlage erarbeitet (siehe Anlage). Durch die Abwägung ergeben sich nur geringfügige Anpassungen an der Planung.
Der auf dieser Grundlage angepasste Entwurf der Planungen liegt auch in der Anlage bei.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und auch die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB mit vorgelegten den Planentwürfen durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
1. Die Abwägung der während der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 33 und der zugehörigen 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt.
2. Die auf der Grundlage des Abwägungsvorschlages angepassten Planentwürfe des Büros TEAM 4 werden gebilligt. Mit den Planentwürfen soll die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
1. Die Abwägung der während der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 33 und der zugehörigen 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt.
2. Die auf der Grundlage des Abwägungsvorschlages angepassten Planentwürfe des Büros TEAM 4 werden gebilligt. Mit den Planentwürfen soll die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.05.2021 16:09 Uhr