Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle bei Hagenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Marktgemeinderat, 11.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 11. Marktgemeinderat 11.06.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Westlich von Hagenhofen soll im Außenbereich nach § 35 BauGB eine Strohbergehalle errichtet werden. Das Bauvorhaben dient einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb und ist privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB. Ein Lageplan des Vorhabens liegt in der Anlage bei.
Die erforderliche Erschließung ist gesichert und zur Entwässerung kann das Regenwasser in ein bestehendes privates Rückhaltebecken eingeleitet werden.

Aus Sicht der Verwaltung kann daher das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Bau einer Strohbergehalle auf dem Flst. 346, Gemarkung Altselingsbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Bau einer Strohbergehalle auf dem Flst. 346, Gemarkung Altselingsbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2021 07:53 Uhr