Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Marktgemeinderat, 11.06.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) | 11. Marktgemeinderat | 11.06.2021 | ö | 8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt dritter Bürgermeister Steffen Bien den Vorsitz, da die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß an der Beratung und Abstimmung gemäß Artikel 49 GO als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf.
Er schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2019 die Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen.
Beschluss
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2021 07:53 Uhr