12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung und Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Marktgemeinderat, 05.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wurden inzwischen durchgeführt und die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und ausgewertet und Abwägungsvorschlage dazu formuliert (siehe Anlage). Die wesentlichen Stellungnahmen werden außerdem auch in der Sitzung erläutert. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung auf Wunsch eingesehen werden.
Die entsprechend der Abwägung angepasste Planung wird in der Sitzung vorgelegt.
Die aufgrund der Abwägungsvorschläge vorgenommenen Änderungen sind so minimal, dass keine erneute Auslegung der Planung erforderlich ist. Daher kann der Feststellungsbeschluss gefasst und der Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorgelegt werden.
Michael Schlag erläutert im Rahmen einer ausführlichen Präsentation die eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und die daraus resultierende Abwägung, was im Anschluss mit Beifall honoriert wird.
Klaus Adelhardt bedankt sich für den sehr guten Vortrag. Er bittet bei der weiteren Planung die Bebauung im Hinblick auf bestehende PV-Anlagen so auszurichten, dass nicht nur Rechtskonformität besteht, sondern tatsächlich keine Beschattung entsteht.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Für die entsprechend der Abwägung angepasste Planung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Die Planung soll ausgefertigt und dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung des Landratsamtes ist bekannt zu machen.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Für die entsprechend der Abwägung angepasste Planung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Die Planung soll ausgefertigt und dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung des Landratsamtes ist bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.07.2023 15:51 Uhr