Beschluss zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Sanierungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
41. Marktgemeinderat, 14.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Städtebauförderung hat darauf hingewiesen, dass die am 25.01.2008 in Kraft getretene Sanierungssatzung für den Innenort Markt Erlbach keine festgesetzte Gültigkeitsfrist hat, obwohl diese gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgeschrieben wäre.
Sanierungssatzungen sind höchstens auf 15 Jahre zu befristen. Demnach wäre diese Frist am 24.01.2023 ausgelaufen.
Um dies zu heilen ist aber keine Neuaufstellung der Satzung nötig. Die Marktgemeinde muss lediglich einen rückwirkenden Beschluss fassen, um die maximal zulässige Frist von 15 Jahren wieder zu verlängern.
Die Sanierungssatzung bildet die Grundlage für die Förderung in den verschiedenen Förderprogrammen der Städtebauförderung. Da im Innenort noch diverse Maßnahmen in diesen Förderprogrammen geplant sind (Straßensanierungen, Privatsanierungen, Sanierung öffentlicher Einrichtungen und Denkmäler), ist die Sanierungssatzung auch weiterhin noch erforderlich.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die die Sanierungssatzung für das „Sanierungsgebiet Innenort Markt Erlbach“ weiterhin erforderlich ist.
2. Der Marktgemeinderat beschließt daher rückwirkend zum 25.01.2023, dass die Gültigkeitsdauer der am 07.12.2007 beschlossenen und am 25.01.2008 in Kraft getretenen Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des „Sanierungsgebietes Innenort Markt Erlbach“ um 15 Jahre verlängert wird. Die Satzung hat damit eine weitere Gültigkeit bis einschließlich zum 24.01.2038.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die die Sanierungssatzung für das „Sanierungsgebiet Innenort Markt Erlbach“ weiterhin erforderlich ist.
2. Der Marktgemeinderat beschließt daher rückwirkend zum 25.01.2023, dass die Gültigkeitsdauer der am 07.12.2007 beschlossenen und am 25.01.2008 in Kraft getretenen Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des „Sanierungsgebietes Innenort Markt Erlbach“ um 15 Jahre verlängert wird. Die Satzung hat damit eine weitere Gültigkeit bis einschließlich zum 24.01.2038.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2024 15:51 Uhr