Seit dem Spätsommer 2018 hat die evangelische Kirchengemeinde offiziell den Wunsch an den Markt herangetragen, dass wir den Friedhof in Markt Erlbach übernehmen sollen.
Nachdem der erste Vertragsentwurf zu keinerlei Konsens geführt hatte, was der Kirchengemeinde im Januar 2019 schriftlich mitgeteilt wurde, gab es in den letzten Jahren keine Bewegung in dieser Sache.
Im September dieses Jahres wurde der Verwaltung dann ein neuer Vertragsentwurf vorgelegt, der mit Vertretern der Kirchengemeinde und des Dekanats Neustadt a.d.Aisch am 24.09.2024 besprochen wurde.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 04.10.2024 wurde das Gremium über die Inhalte des Vertrages informiert.
Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungen:
1) Übertragung der Flurnummern 592 (2.140 qm, unentgeltlich) und 595 (6.187 qm, zum ortsüblichen Bodenrichtwertpreis für Grünland)
2) Übertragung der vorhandenen Rücklagen
3) Übernahme der bekannten Mängel ohne Anspruch auf Haftung durch die Kirchengemeinde
4) Fortführung der Bestattungen und der Handhabung von Begräbnisfeiern nach christlichen Werten
Weitere Einzelheiten wird die Verwaltung mit der Kirchengemeinde regeln, die dann in einen finalen Vertrag münden.
Die Übernahme kann frühestens zum 01.01.2026 wirksam werden, da die Verwaltung sämtliche Daten, die bisher nur als handschriftliche Aufzeichnungen vorliegen, in ein entsprechendes EDV-Fachverfahren übertragen muss.
Mit der Übernahme des Friedhofs wird auch die bisherige Friedhofspflegerin in ein Arbeitsverhältnis beim Markt treten, was jedoch nicht Bestandteil des Notarvertrages sein wird.
Hinzu kommen weitere Aufgaben, die sich durch die Übernahme ergeben:
1) Beschaffung eines EDV-Fachverfahrens für Friedhofsverwaltung
2) Mehrbelastung des Standesamtes durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben
3) Erlass einer neuen Friedhofsordnung sowie Kalkulation und Erlass einer einheitlichen Gebührensatzung für die beiden (dann gemeindlichen) Friedhöfe
Zudem muss der Markt in den nächsten Jahren entsprechende Positionen in den Haushalt einstellen, um die teils sehr marode Infrastruktur im gesamten Friedhofsbereich zu sanieren. Die Kosten hierfür werden sich im unteren siebenstelligen Bereich bewegen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass für den Friedhof Finanzmittel im Haushalt eingestellt werden. Man ist sich bewusst, dass man mit dem Friedhof im wahrsten Sinne des Wortes ein „Millionengrab“ übernimmt und der Markt wird die erforderlichen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen nicht sofort umsetzen können.
Werner Stieglitz ist froh, dass in dieser causa endlich eine Einigung erzielt werden konnte und das Thema jetzt abgeschlossen ist. Die Friedhofspflegerin Brigitte Krämer wird natürlich gerne vom Markt übernommen. Er bittet darum, die Planungen für die Sanierung des Leichenhauses, das hinsichtlich seines Zustandes zu den schäbigsten im Landkreis zählen dürfte, vorzubereiten.
Klaus Adelhardt stimmt ihm diesbezüglich zu. Er spricht sich für eine Übernahme aus, auch wenn es fragwürdig ist, hierfür auch noch Geld an die Kirchengemeinde zu bezahlen.
Auch Rudolf Born spricht sich für eine Übernahme aus, da es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt. Er findet den Kaufpreis angemessen, zumal uns die Kirchengemeinde die vorhandenen Rücklagen überlässt.
Uns muss jedoch bewusst sein, dass wir uns damit auch Aufgaben mit sehr hohen Ausgaben einkaufen.