Festlegung der Projekte für das Regionalbudget 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 25.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Auslobung des Förderverfahrens zum Regionalbudget für das Jahr 2025 ist bereits erfolgt und es können wieder Förderanträge für Projekte mit einem Gesamtumfang von jeweils bis zu 20.000 € eingereicht werden. Da die zugesagten Fördergelder für die Allianzgemeinden aber begrenzt sind, sollten die Projekte nach ihrer Wichtigkeit priorisiert werden.
Aus Sicht der Verwaltung könnte der Markt Markt Erlbach für 2025 folgende Projekte beantragen (die Maßnahmen werden in der Sitzung genauer erläutert)
- Beschaffung von Masten für die Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung (Kosten ca. 20.000 €)
- Beschaffung von vier Landschaftsbänken für den Ortsteil Wilhelmsgreuth und Linden (Kosten ca. 9.000 €)
- Infotafeln für einen „Märchenweg (Kosten ca. 10.000 €)
Toilettenwagen für Feste und Vereine
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach beteiligt am Regionalbudget 2025 mit folgenden Projekten:
- Beschaffung von Masten für die Weihnachtsbeleuchtung
- Beschaffung von zwei Landschaftsbänken für den OT Wilhelmsgreuth
- Beschaffung von Infotafeln für einen „Märchenweg“
Die Projekte sollen auch in dieser Reihenfolge priorisiert werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Fördervereinbarungen zu unterzeichnen und die Beschaffungen zu tätigen, sobald eine Förderbewilligung vorliegt.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach beteiligt am Regionalbudget 2025 mit folgenden Projekten:
- Neuer Toilettenwagen für Feste und Vereine (Kosten ca. 20.000 €)
- Beschaffung von Infotafeln für einen „Märchenweg“ (Kosten ca. 10.000 €)
- Beschaffung von Masten für die Weihnachtsbeleuchtung (Kosten ca. 20.000 €)
- Beschaffung von vier Landschaftsbänken für den OT Wilhelmsgreuth und Linden (Kosten ca. 9.000 €)
Die Projekte sollen auch in dieser Reihenfolge priorisiert werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Fördervereinbarungen zu unterzeichnen und die Beschaffungen zu tätigen, sobald eine Förderbewilligung vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2024 15:55 Uhr