Antrag auf Erweiterung/Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 25.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im südöstlichen Teil von Haidt soll eine bestehende landwirtschaftliche Halle abgebrochen und durch einen Pferdestall ersetzt werden und es ist der Neubau einer Reithalle geplant. Die Planung liegt in der Anlage bei und wird in der Sitzung erläutert.
Der Ersatzneubau ist planungsrechtlich unproblematisch, aber der Neubau der Reithalle würde sich im Außenbereich befinden. Die Bauherren verfügen aber nicht über die entsprechende landwirtschaftliche Privilegierung, daher ist das Vorhaben im Außenbereich nicht einfach so zulässig.
Die Eigentümer haben wegen der Reithalle deswegen bereits vorab Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen und dieses hat signalisiert, dass die Reithalle realisiert werden kann, wenn die bestehende Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt erweitert wird, um das entsprechende Baurecht zu schaffen.
Die Bauherren haben inzwischen den entsprechenden Antrag für die Änderung der Innenbereichssatzung an die Marktgemeinde gestellt und sind bereit, die damit verbundenen Kosten für Planung, Gutachten, Ausgleich, Entwässerung, etc. selbst zu tragen.
Beschlussvorschlag
- Der Bauausschuss nimmt die Planungen zum Abbruch und Neubau einer landwirtschaftlichen Halle, sowie zum Neubau einer Reithalle zur Kenntnis.
- Dem Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt wird zugestimmt. Im südöstlichen Teil des Ortsteiles Haidt soll durch eine Ergänzungssatzung im Sinne des § 34 (4) Satz 3 Nr. 3 BauGB die für den Bau der Reithalle erforderliche Fläche dem Innenbereich zugeordnet werden.
- Die Antragsteller müssen sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichten, die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten für Planung, Gutachten, Ausgleich, Entwässerung, etc…. selbst zu tragen.
Der Entwurf der Innenbereichssatzung ist in Abstimmung mit der Verwaltung zu erarbeiten. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
- Der Bauausschuss nimmt die Planungen zum Abbruch und Neubau einer landwirtschaftlichen Halle, sowie zum Neubau einer Reithalle zur Kenntnis.
- Dem Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt wird zugestimmt. Im südöstlichen Teil des Ortsteiles Haidt soll durch eine Ergänzungssatzung im Sinne des § 34 (4) Satz 3 Nr. 3 BauGB die für den Bau der Reithalle erforderliche Fläche dem Innenbereich zugeordnet werden.
- Die Antragsteller müssen sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichten, die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten für Planung, Gutachten, Ausgleich, Entwässerung, etc…. selbst zu tragen.
Der Entwurf der Innenbereichssatzung ist in Abstimmung mit der Verwaltung zu erarbeiten. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2024 15:55 Uhr