Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Kappersberg werden folgende Wege gemäß Art. 6 (1) in Verbindung mit § 54 (1) BayStrWG als nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet (alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Kotzenaurach, die genannten Flurstücksnummern beziehen sich auf die geplante Neubenennung der Flurstücke nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens)
Weg 1: Flst. 436
Anfangspunkt: Im Westen - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt: Im Osten - Flst. 433
Länge: 125 m
Ausbauzustand: nicht ausgebaut
Straßenbaulast: Anlieger
Widmungsbeschränkung: keine
Weg 2: Flst. 438
Anfangspunkt: Im Westen - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt: Im Osten - Flst. 433
Länge: 102 m
Ausbauzustand: nicht ausgebaut
Straßenbaulast: Anlieger
Widmungsbeschränkung: keine
Weg 3: Flst. 442
Anfangspunkt: Im Osten - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt: Im Westen - Weg auf dem Flst. 441
Länge: 165 m
Ausbauzustand: nicht ausgebaut
Straßenbaulast: Anlieger
Widmungsbeschränkung: keine
Weg 4: Flst. 447
Anfangspunkt: Im Osten - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt: Im Südwesten - Weg auf dem Flst. 441
Länge: 296 m
Ausbauzustand: nicht ausgebaut
Straßenbaulast: Anlieger
Widmungsbeschränkung: keine