Das Anwesen Hauptstraße 57 wurde vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) eingehend untersucht. Nach einer Auswertung weiterer Unterlagen durch das BLfD (insbesondere Grundrissskizzen zum jetzigen Baubestand des Hauses) wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem Anwesen Hauptstraße 57 zwar nicht um ein Einzeldenkmal handelt, das Gebäude an sich aber ensembleprägend ist und daher mit dem Bestand gearbeitet werden muss. Ein Abbruch des älteren Teils des Hauses (nördliche Hälfte) würde nicht genehmigt werden, ein Umbau im Inneren (unter Erhaltung der historischen Bauteile wie z.B. Balken-Bohlen-Decke, Gewölbekeller, Dachtragwerk…) wäre aber möglich.
Das BLfD hat auch noch einmal bekräftigt, dass die Scheune auf dem ehemaligen Anwesen Hagen bei Beibehaltung der Gebäudekubatur ersetzt werden kann.
Zu dem Anwesen Hauptstraße 59 hat das BLfD erklärt, dass auch dieses ensembleprägend sei und damit grundsätzlich zu erhalten ist. Ob das Anwesen Haus Nr. 59 dennoch ersetzt werden kann, hängt vor allem von der baulichen Gesamtkonzeption für das Areal ab. Hier hat sich die Denkmalpflege gesprächsbereit gezeigt.
Laut Aussage des BLfD und auch des vom Markt beauftragten Planungsbüros, ist die Bausubstanz des ehemaligen Gasthauses Hagen in einem guten Zustand und auch die Raumhöhen sind so großzügig, dass verschiedene Nutzungen untergebracht werden können. Nachdem die Denkmalpflege erklärt hat, dass das Gebäude kein Denkmal ist, kann auch die innere Aufteilung teilweise neu geordnet werden. Somit wäre auch ein Umbau des ehemaligen Gasthauses neben einem vollständigen Neubau eine denkbare und vermutlich auch wirtschaftlich tragfähige Option.
Nach Rücksprache mit der Denkmalpflege, der Regierung von Mittelfranken und dem Planungsbüro schlägt die Verwaltung daher vor, eine Machbarkeitsstudie für die Anwesen Hauptstraße 57 und 59 erarbeiten zu lassen, in dem (unter Beachtung der Vorgaben der Denkmalpflege) verschiedene Bebauungs-, bzw. Umbauvarianten hinsichtlich Machbarkeit, zu erwartender Kosten und Unterbringung sekundärer Nutzungen (z.B. Tagespflege) geprüft und miteinander verglichen und mit der Denkmalpflege abgestimmt werden, so dass im Ergebnis dem Marktgemeinderat eine fundierte Entscheidungs- und Diskussionsgrundlage mit realisierbaren Varianten für das weitere Verfahren vorgelegt werden kann.
Der Vorteil einer Machbarkeitsstudie liegt darin, dass die Aufwendungen von der Städtebauförderung mit 60 % bezuschusst werden können. Die Planung zum Neubau eines Kindergartens kann für gewöhnlich nur nach FAG mit einem geringeren Fördersatz gefördert werden.
Die Kosten einer Machbarkeitsstudie belaufen sich bei einem angenommenen Kostenvolumen von ca. 2,0 Mio. € Bausumme auf etwa 30.000 € – 35.000 € brutto. Die darin enthaltenen Leistungen (LP 1, LP 2 und teilweise LP 3) können später größtenteils vom Honorar für die Planung des Kindergartenneubaus in Abzug gebracht werden.
MGRM Volker Rudolph hält eine Machbarkeitsstudie für überflüssig. Zudem bemängelt er, dass die Bausubstanz jetzt doch erhalten werden muss.
Verzögerungen durch eine Machbarkeitsstudie sind nicht zu erwarten, da ohnehin eine Planung für den Neubau erforderlich wäre. Ein Ergebnis soll in etwa drei Monaten vorliegen, wobei die Erstellung in enger Zusammenarbeit mit dem BLfD erfolgt, damit deren Belange bereits berücksichtigt und eingearbeitet werden können. Ein wichtiger Aspekt ist eine kostenorientierte Planung; dies war auch Maßgabe bei allen bisherigen Projekten und es wurde stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.