Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses am Hagenhofer Weg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 16.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Auf dem Flst. 1372/5, Gemarkung Markt Erlbach (Baugrundstück gegenüber Hagenhofer Weg 13), soll ein Wohnhaus errichtet werden.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und widerspricht diesem in folgenden Punkt:
1. Der Bebauungsplan fordert hier Satteldächer mit einer Neigung von mindestens 24 Grad – hier beantragt ist ein Haus mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 20 Grad.
Bisher gibt es in Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch kein Wohnhaus mit einem Pultdach. Aber es wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Befreiungen hinsichtlich der Dachausbildung z.B. für Dachaufbauten, Dachneigung und Kniestöcke erteilt.
Aus Sicht der Verwaltung kann daher auch im vorliegenden eine Befreiung erteilt werden.
Da auch die Erschließung gesichert ist, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 1372/5, Gemarkung Markt Erlbach wird erteilt. Auch die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich, der Abweichung von der Dachform,
kann erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 1372/5, Gemarkung Markt Erlbach wird erteilt. Auch die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich, der Abweichung von der Dachform,
kann erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2017 09:37 Uhr