Bauantrag zum Bau einer Nutz- und Lagerhalle im Ortsteil Altziegenrück
Daten angezeigt aus Sitzung: 33. Marktgemeinderat, 07.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Erlbach) | 33. Marktgemeinderat | 07.07.2017 | ö | 9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Ortsteil Altziegenrück ist der Bau einer Nutz- und Lagerhalle mit ca. 1.300 m² geplant.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und ist demnach dort zulässig, wenn es sich hinsichtlich Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die nähere Umgebung ist als „Dorfgebiet“ einzuschätzen, in dem landwirtschaftliche Gebäude grundsätzlich zulässig sind. Da in der Umgebung bereits ähnlich große Gebäude vorhanden sind, fügt sich das Vorhaben auch in dieser Hinsicht mit ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer
Nutz- und Lagerhalle auf den Flst. 501 und 699, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer
Nutz- und Lagerhalle auf den Flst. 501 und 699, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2017 13:52 Uhr