Informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses in der Nelkenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 25.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Nelkenstraße 3 soll ein Wohnhaus mit Satteldach und einem sogenannten Zwerchgiebel errichtet werden (siehe Bild in der Anlage). Der Kniestock des Dachgeschosses soll dabei etwa 1,00 m hoch sein, der Kniestock des Zwerchgiebels würde ca. 2,00 m hoch sein.
Laut Bebauungsplan sind in diesem Bereich des Baugebietes Häuser mit einem Vollgeschoss und einem Kniestock von 0,25 m zulässig. Diesen Festsetzungen würde das Bauvorhaben widersprechen.
In
Bezug auf die Dachausbildung, Kniestockhöhe und Vollgeschossigkeit wurden im Baugebiet Eschenbach-West bereits diverse Befreiungen erteilt, so dass hier verschiedene Bezugsfälle vorliegen. Darüber hinaus fällt das geplante Gebäude optisch nicht aus dem vorhandenen Rahmen, so dass aus Sicht der Verwaltung die Befreiungen erteilt werden könnten.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 296/22, Gemarkung Eschenbach, wird in Aussicht gestellt und soll bei Vorlage des Bauantrages von der Verwaltung erteilt werden. Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Vollgeschossigkeit und Kniestockhöhe werden ebenfalls befürwortet.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 296/22, Gemarkung Eschenbach, wird in Aussicht gestellt und soll bei Vorlage des Bauantrages von der Verwaltung erteilt werden. Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Vollgeschossigkeit und Kniestockhöhe werden ebenfalls befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2018 08:40 Uhr