Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in der Ringstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Marktgemeinderat, 04.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der Ringstraße ist der Abbruch einer Garage geplant (Lageplan siehe Anlage) und an der Stelle der Garage soll ein neues Wohnhaus errichtet werden. Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet und im denkmalgeschützten Ensemble. Daher musste die Gestaltung des Wohnhauses vorab mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist das geplante Bauvorhaben sehr zu begrüßen, weil eine innerörtliche Baulücke geschlossen wird.
Das Bauvorhaben befindet sich zudem im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Da sich das Vorhaben einfügt und die Erschließung gesichert ist, ist das Bauvorhaben zulässig.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Flurstücken 122/2 und 123, Gemarkung Markt Erlbach, werden erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Flurstücken 122/2 und 123, Gemarkung Markt Erlbach, werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2022 08:01 Uhr