Die Eschenbacher Bürgerschaft hat eine Genossenschaft zum Bau eines Nahwärmenetzes gegründet und plant aktuell den Ausbau.
Die Bauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden. Der erste Bauabschnitt sieht einen Ausbau im Bereich Fürther Straße, Gänsleite, Bahnhofstraße und Waaggasse vor. Der zweite Bauabschnitt beinhaltet die Siedlung Eschenbach „West“.
Zur Wärmeversorgung wird ein Heizkraftwerk auf dem Anwesen Billmann errichtet.
Näheres kann auch dem beiliegenden Schreiben der Genossenschaft entnommen werden.
Um Kosten zu sparen hat die Genossenschaft vorgeschlagen, dass weitere Tiefbauarbeiten miteinander koordiniert werden könnten. Zum einen plant die Firma GlasfaserPlus in Teilen einen Ausbau. Der Wasserbeschaffungsverband Eschenbach muss einen Teil seiner Leitungen erneuern und sowohl die Fürther Straße als auch die Bahnhofstraße müssen erneuert werden. Zudem wären auch Straßensanierungen in Teilbereichen der Siedlung Eschenbach „West“ erstrebenswert.
Aus Sicht der Verwaltung wären daher gemeinsame Tiefbaumaßnahmen sinnvoll, weil die Straßenbaukosten unter allen Beteiligten (zumindest im Bezug zur Grabenbreite) aufgeteilt werden können. Die Marktgemeinde hat zudem einen Unterhaltskostenvorschuss für die Unterhaltung der Fürther Straße erhalten. Dieses Geld könnte beispielsweise für eine Deckensanierung der Fürther Straße verwendet werden. Daher wäre eine kurzfristige Sanierung der Fürther Straße aus Sicht der Verwaltung auch angebracht.
Eine kurzfristige Erneuerung der Bahnhofstraße ist hingegen kurzfristig nicht geplant, da hier auch die Kanal- und Wasserleitungen erneuert werden müssen. Das ist für den Wasserversorger und den Abwasserzweckverband zeitnah kaum möglich.
Über die Erneuerung der Straßen im Bereich der Siedlung Eschenbach „West“ kann später entschieden werden, wenn der zweite Bauabschnitt des Nahwärmenetzes greifbar wird.
Der Bauausschuss hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst und hat einen Empfehlungsbeschluss mit folgendem Wortlaut gefasst:
„Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat:
1. In der Fürther Straße in Eschenbach sollte die Straßendecke im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Bau des 1. Bauabschnittes des genossenschaftlichen Nahwärmenetzes erneuert werden. Zur Finanzierung soll der vom staatlichen Bauamt gezahlte Unterhaltskostenvorschuss verwendet werden. Die Tiefbaukosten sollen zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden und sollen im Haushalt vorgesehen werden.
2. Die Erneuerung der Bahnhofstraße in Eschenbach sollte noch nicht im Zusammenhang mit dem genossenschaftlichen Nahwärmenetz erneuert werden, da hier auch umfangreiche Arbeiten an Kanal- und Wasserleitungen erforderlich sind, die von den Versorgern finanziell aktuell noch nicht leistbar sind.
3. Über die Erneuerung der Straßen in der Siedlung Eschenbach „West“ sollte entschieden werden, wenn der zweite Bauabschnitt des Nahwärmenetzes zur Ausführung ansteht.“
Die Genossenschaft benötigt zudem auch die Zustimmung der Marktgemeinde, dass die öffentlichen Straßen zur Verlegung der Leitungen verwendet werden dürfen. Hierzu muss ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.
Mit der Fa. Naturstrom/NatCon wurden auch schon entsprechende Verträge abgeschlossen, die neben technischen Details und anderen grundlegenden Regeln auch die Höhe der Entschädigung für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen regeln.
Bei den bereits bestehenden Verträgen wurde vereinbart, dass die Marktgemeinde pro Jahr je laufendem Meter Hauptleitungstrasse eine Entschädigung erhält, die dem vierfachen dessen entspricht, was die Kilowattstunde an Wärme regulär kostet.
Beispiel: Bei einer Länge von 1000 m Hauptleitungstrasse und einem Arbeitspreis von 10 ct/kWh entspräche dies einer jährlichen Zahlung von 400 €.
Da bereits entsprechende Verträge für einen vergleichbaren Sachverhalt bestehen und angeschlossene Bürger in Markt Erlbach und dem Baugebiet Kirchsteigfeld in Eschenbach diese Kosten bereits mittragen müssen, wäre es kaum vermittelbar, wenn die Marktgemeinde eine geringere Entschädigung von der Genossenschaft verlangen würde.
Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Gestattungsvertrag mit der Genossenschaft inhaltlich auch an die bereits bestehenden Verträge angepasst wird.