Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 für die Simon-Frühwald-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Marktgemeinderat, 28.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 28.12.2023 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bereich an der Simon-Frühwald-Straße ist als sogenannter unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB einzuschätzen. Demnach ist das Spektrum der hier zulässigen Bauvorhaben auch deutlich größer als in beplanten Bereichen.
Hinzu kommt in diesem Bereich auch der Umstand, dass die Grundstücke teils bis zu 70 m in die Tiefe reichen, so dass auch eine Bebauung in zweiter Reihe möglich ist. Auch der Bau größerer Baukörper wäre hier zulässig.

Nachdem es in der Vergangenheit schon mehrfach Anfragen nach teils auch massiver Bebauung in zweiter Reihe gegeben hat, die wegen ihrer Größe zu Konflikten in der Nachbarschaft führen können, ist es aus Sicht der Verwaltung geboten, dass die Marktgemeinde hier steuernd eingreift und den Bereich mit einem Bebauungsplan überplant.
In diesem Zusammenhang sollte ein „reines Wohngebiet“ festgesetzt und das Maß der baulichen Nutzung limitiert werden. Darüber hinaus sollten auch Festsetzungen zur Erschließung und zur Anzahl der Stellplätze getroffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereiches zu gewährleisten.

Da die Fläche im Innenbereich liegt und der Bereich im Verhältnis relativ klein ist, bietet sich ein Aufstellungsverfahren nach 13a BauGB an. Der Geltungsbereich der Planung ist in der Anlage dargestellt.

Volker Rudolph wird einem Bebauungsplan zustimmen, wenn dieser keine negativen Folgen für die aktuellen Eigentümer hat. Für diese muss der „Status quo“ erhalten bleiben, neue größere Bauvorhaben sollten abgerechnet werden.

Klaus Adelhardt bittet um eine genaue Abwägung. Bei zu vielen Unwägbarkeiten oder Belastungen für die Grundstückseigentümer muss die Planung notfalls wieder verworfen werden.

Christina Nüssel möchte wissen, ob für die Eigentümer ein Bestandsschutz greift. Diesen gibt es im kommunalen Abgabenrecht nicht.

Auf Nachfrage von Heinz Schweigert bezüglich einer Tiefenbegrenzung erklärt Michael Schlag, dass dies geprüft wird.

Beschlussvorschlag

1. Für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Geltungsbereich an der Simon-Frühwald-Straße wird ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 37 gefasst. 
2. In dem Bebauungsplan soll ein reines Wohngebiet ausgewiesen werden und das Maß der baulichen Nutzung und auch weitere Festsetzungen, die zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes erforderlich sind, sollen festgelegt werden.

3. Das Aufstellungsverfahren soll nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt einen Planungsentwurf zu erarbeiten und diesen zur Abstimmung vorzulegen.

Beschluss

1. Für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Geltungsbereich an der Simon-Frühwald-Straße wird ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 37 gefasst. 
2. In dem Bebauungsplan soll ein reines Wohngebiet ausgewiesen werden und das Maß der baulichen Nutzung und auch weitere Festsetzungen, die zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes erforderlich sind, sollen festgelegt werden.

3. Das Aufstellungsverfahren soll nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt einen Planungsentwurf zu erarbeiten und diesen zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.01.2024 14:36 Uhr