In den vergangenen Wochen fand ein Ortstermin mit dem Amt für ländliche Entwicklung im Ortsteil Rimbach statt. Bei diesem Ortstermin hat das ALE den endgültigen Umgriff des Fördergebietes für die öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen festgelegt.
Nachdem die Erneuerung der Gehwege entlang der Kreisstraße in einem anderen Förderprogramm förderfähig ist (GVFG), beschränkt sich die Förderung des ALE für die öffentlichen Maßnahmen auf den Bereich der Ortsstraße von der Einfahrt des Anwesens Rimbach 26 bis zur Kreisstraße (inkl. Hirtenhäusla). Das ist erfreulicherweise deutlich mehr als eigentlich angedacht war.
Darüber hinaus hat das Amt auch zugestimmt, dass private Baumaßnahmen an fast allen privaten Anwesen in Rimbach vom ALE bezuschusst werden können. Ursprünglich sollten nur die Anwesen in der Ortsmitte dabei sein.
Um das Förderverfahren formal zu beginnen, muss ein Plan zur „Ortsräumlichen Planung“ inkl. Erläuterungsbericht und Kostenschätzung eingereicht werden. Diese müssen aber vorher vom Marktgemeinderat bestätigt werden. Die Unterlagen liegen in der Anlage bei und werden in der Sitzung nochmals erläutert.
Zum Hirtenhäusla hat ein Ortstermin mit dem Architekturbüro Liebberger & Schwarz stattgefunden. Dieses hat im Rahmen einer sogenannten „Impulsberatung“ das Haus in Augenschein genommen und begutachtet, ob das Haus sanierungsfähig ist und welche Umbaumöglichkeiten bestehen. Die Stellungnahme des Büros liegt auch bei.
Michael Schlag erläutert anhand des Planentwurfs die baulichen Maßnahmen. Zudem soll durch eine Einengung am nördlichen Ortseingang und einen leichten Fahrbahnverschwenk am südlichen Ortseingang die Verkehrsgeschwindigkeit reduziert werden.
Die Kosten für alle Maßnahmen belaufen sich nach aktueller Schätzung, wenn alles umgesetzt wird, auf 1,79 Millionen Euro, wobei die gesamten Fördermittel lediglich um die 438.000 Euro betragen (ohne Gewähr, Stand zum heutigen Tag: 66.000 Euro vom LRA für den Kanalbau, 76.000 Euro über die RZWas für die Wasserleitung, 55.000 Euro vom Freistaat für den Gehweg, 240.000 Euro vom ALE für die Ortsstraße und das Hirtenhäusla).
Das ALE besteht zudem auf die Sanierung des Hirtenhäuschens, da es dieses mit Umgriff als zentralen Platz der Dorferneuerung ansieht. Bei der letzten Informationsveranstaltung in Rimbach haben sich auch etwa zwei Drittel der anwesenden Dorfbewohner für eine Sanierung ausgesprochen.
Matthias Kilian möchte wissen, warum die förderfähigen Kosten nur 322.000 Euro betragen. Michael Schlag erklärt, dass dies die Maßnahmen an der Ortsstraße betrifft.
Klaus Adelhardt hat kein Verständnis dafür, dass 170.000 Euro in die Sanierung des Gebäudes investiert werden. Es muss hier eine andere Lösung gefunden werden.
Er bittet darum schriftlich festzuhalten, dass über die Sanierung nochmals gesprochen wird. Zudem sieht er die Notwendigkeit einer stärkeren Dorfgemeinschaft in Rimbach.
Christina Nüssel ist der Meinung, dass das investierte Geld nicht verpuffen darf und das Häusla verbindlich genutzt werden muss. Hierfür muss es einen Ansprechpartner geben, der sich darum kümmert bzw. evtl. sogar verpflichtet werden kann.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass diesbezüglich ein enger Austausch mit der Dorfgemeinschaft erfolgen muss und Absprachen getroffen werden müssen.
Die Kosten alleine für die Aufwertung des Hirtenhäuslas sind viel zu hoch, das kann so nicht umgesetzt werden. Und die Gesamtkosten in Höhe von fast 2 Millionen Euro sind für so einen kleinen Ortsteil schon sehr grenzwertig.
Karin Frühwald hat bei der Summe auch Bauchschmerzen für die Tatsache, dass man im Anschluss kaum eine nennenswerte Nutzung hat.
Rudolf Meth spricht sich ebenfalls dafür aus, ohne eine konkrete Nutzung viel Geld in die Sanierung zu investieren.
Christine Hildner bittet nochmals um Auflistung der einzelnen Fördermittel (s.o.).
Auf Nachfrage von Helmut Huthöfer zur Ableitung des Oberflächenwassers erläutert Michael Schlag, dass dieses aus allen Bereichen in einen kleinen Bach in Richtung Beerbach abgeleitet wird.