Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet "An der Weberei", Gemarkung Brand; Satzungsbeschluss und Widmung der "Soldanstraße" -BA 02.07.2024-


Daten angezeigt aus Sitzung:  07-2024. Sitzung des Stadtrates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 07-2024. Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 9.2

Beschluss

Der Bebauungsplan für das Gebiet „An der Weberei“, Gemarkung Brand vom 01.07.2024 einschließlich Begründung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan vom 01.07.2024 einschließlich Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Gleichzeitig erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 7 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) die Widmung folgender Straße zur Ortsstraße:

Straßenname
Soldanstraße
Fl.-Nr.
85/16
Gemarkung
Brand
Anfangspunkt
Einmündung „Neue Fridauer Straße“
Endpunkt
Einmündung „Jahnstraße“
Länge der Straße
0,115 km
Baulastträger
Stadt Marktredwitz
Widmungsbeschränkung
keine

Die Widmung wird mit der Verkehrsfreigabe wirksam, wenn die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2025 11:34 Uhr